Bestand
Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Einleitung
Vorgeschichte bis 1933
Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem
Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die
Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum,
zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den
Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen
Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine
zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder
321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt
in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den
USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche
Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von
100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind
knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen.
Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des
Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS
(Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der
Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine
besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden
Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis
Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion.
Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang
in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt
an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand
zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit
erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland
vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen,
aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von
Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen
Straßenbauverwaltungen profitieren.
Die
bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der
jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-)
Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der
Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den
Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer
Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach
der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ.
Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler,
als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur
Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die
"Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit
dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die
Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber
auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und
Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte
er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft
über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933
mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die
Pläne des Vereins informieren.
Schon am 27. Juni
1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der
Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen",
welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen
Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den
linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum
"Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren
"Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom
30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens
"Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung
des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit
dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung
'Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen' erhält. Er wird vom
Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht
dem Reichskanzler".
Hitler war von der Eignung
Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine
Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit
den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland
auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus
formuliert, gelesen hatte.
Die neue Behörde hatte
die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der
Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des
Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren.
Gesetzesgrundlagen
Schon das "Gesetz über die
Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr
noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur
Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens
Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein
Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage
versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich
durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und
Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf
Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen
Hoheitsrechte über die Autobahnen.
Mit dem "Gesetz
über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der
Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der
Straßen in
1. Kraftfahrbahnen, später
"Reichsautobahnen",
2. Reichsstraßen,
3. Landstraßen I. Ordnung,
4.
Landstraßen II. Ordnung
festgelegt sowie weitere
Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung
der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht
usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem
Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der
Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen
den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die
Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung
haben." erteilt.
Die mit den genannten
Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr
bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors
für das deutsche Straßenwesen.
Organisation und
Struktur
So umfasste der Geschäftsbereich der
Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche
Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen
zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und
Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten
Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen
andererseits.
Daraus resultierte die innere
Dienststellenstruktur wie folgt:
Dem
Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen
zugeordnet.
1. Abteilung Landstraßen (L),
2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V),
3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F)
4. Abteilung Reichsautobahnen (A)
Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater
zugeordnet.
Den Abteilungen L und A waren neben
einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5
Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete
sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und
Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen
erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale)
Zuständigkeiten:
Abteilung L - Landstraßen
L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen,
Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold
L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land
Hessen, Hessen-Wiesbaden
L3: Thüringen, Land
Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen
L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg,
Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt
L5:
Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben
Arbeitsbeschaffung
Abteilung A -
Reichsautobahnen
A1: Bauleitungen Stettin,
Hannover, Altona, Königsberg
A2: Bauleitungen
Breslau, Dresden, Halle, Kassel
A3: Bauleitungen
Essen, Köln, Frankfurt/Main
A4: Bauleitungen
München, Stuttgart, Nürnberg
A5: Sonderaufgaben:
Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des
Betondeckenbaus
Bereits im Sommer 1934 legte Todt
einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor.
Eine Übersicht über die dem Generalinspektor
unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das
Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben
in Deutschland.
Nachdem durch eine Erklärung
Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über
die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche
Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung
umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche
Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz
zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch
die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung
eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen'" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde
zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die
Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit
verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als
Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte
"Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch
die Organisation der Reichsautobahnen.
Mit dem
schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in
Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer
politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in
Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach
der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit
Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere
Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle
heraus.
Die Obersten Bauleitungen der
Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten
Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22
Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem
Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese
Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der
"Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in
Wiesbaden.
In den Akten des Generalinspektors für
das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine
Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B.
Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das
Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem
Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche
Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK)
und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a.
Der
Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938
bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen
Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt
nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche:
Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb.
Seite XII).
Fritz Todt hatte eine Vielzahl
politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für
das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik
der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der
Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie
Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941
Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner
politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar
1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben.
Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer.
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Die im Bestand R 4601
Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände
setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der
Bundesrepublik zusammen.
Dazu gehören etwa 2.300
Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen
Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden
und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer
Titelaufnahme erfasst waren.
Aus dem Bundesarchiv
kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV
dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und
Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen
Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit
von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941
(1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger
1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67),
Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert.
Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der
Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für
Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv,
Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962).
Der
Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors.
Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen
112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind.
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden
Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit
dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche
Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen
nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer
Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten
mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur.
Die Signaturen beginnen:
bei Nr.
1 für den ehemaligen Bestand 46.01,
bei Nr. 3001
für den ehemaligen Bestand R 65 I,
bei Nr. 4001
für den ehemaligen Bestand R 65 II (seit 2014 Zuordnung zum Bestand R
4602 unter der gleichen Archivnummer)
bei Nr. 5001
für den ehemaligen Bestand R 65 III,
bei Nr. 10001
für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112
personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht
Bestandteil dieses Findbuches.
Die vorgefundene
Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl
an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen
sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde
beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert
worden.
Inhaltliche Charakterisierung:
Führung und Organisation des Straßenwesens:
Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und
Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78),
Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59),
Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe
und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst
(90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz,
besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40),
Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der
Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung
(11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L
und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte
Zauche (5).
Landstraßen:
Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der
Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische
Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136),
Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher
Reichsstraßen (133).
Landstraßen I. und II.
Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II.
Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben
(60),
Karteiblätter Landstraßen (2).
Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte
(45).
Reichsautobahnen:
Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der
Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und
Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten
(8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und
Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38),
Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische
Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen
(13),
Treibstoffwesen und Tankstellen (15),
Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst
(24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des
Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle
Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne,
Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der
Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der
Obersten Bauleitungen (124).
Oberste Bauleitungen:
Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25),
Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg
(3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6),
Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1).
Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21),
Unfallgeschehen (20).
Bahnübergänge (45), Brücken
und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung,
Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen,
Arbeit von Fachverbänden (50).
Personalakten A-Z
1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen.
Zitierweise: BArch R
4601/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch R 4601
- Umfang
-
4264 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Post, Verkehr
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Amtliche Druckschriften: Die Straße (Untertitel: Die Autobahn) 1934-1945, hg. vom Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Amtliches Blatt des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen und der Reichsautobahnen, mit den Mitteilungen der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen und den Mitteilungen der Reichsgemeinschaft für Radwegebau (RD 78/1); Ministerialblatt des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft, des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen und des Generalinspektors für Wasser und Energie, 1943-1945 (RD 77/1).
Literatur: Franz W. Seidler: Fritz Todt, Baumeister der Dritten Reiches, Herbig Verlagsbuchhandlung, München-Berlin, 1986
Richard Vahrenkamp: Die Zentrallage Kassels. Verkehrspolitik und Autobahnbau in Nordhessen 1920 bis 2000. Erschienen in: Hildebrandt Ptak (Hrsg.): Betriebswirtschaftlicher Wandel in Deutschland, Hamburg 2006.
HAFRABA e.V., Deutsche Autobahn-Planung 1926-1934, von Martin Kornrumpf. Archiv für Geschichte des Straßenwesens, hrsg. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Kirschbaum Verlag Bonn, 1990.
Schrift Nr.1 der HAFRABA: "Die Autostraße Hansestädte-Frankfurt-Basel", in: BArch, R 4602/727.
Das Unternehmen Reichsautobahn, nach einem Essay von Gernodt Pehnelt, erschienen im Funk Verlag Bernhard Hein e.K. Dessau, 2003.
Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hrsg. von Heinz Boberach, München 1991/1995, Teil 1, S. 372 f.
- Provenienz
-
Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, 1933-1945
- Bestandslaufzeit
-
(1922) 1933-1945 (1952,1973)
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, 1933-1945
Entstanden
- (1922) 1933-1945 (1952,1973)