Abschnitt

¬Das¬ Lehrerbesoldungsgesetz vom 3. März 1897 hindert die Schulaufsichtsbehörden nicht, bei Bestimmung der Lehrerbesoldungen über die Minimalsätze hinauszugehen, welche in jenem Gesetz für das Grundgehalt und die Alterszulage angegeben sind : Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, I. Senats, vom 7. November 1899 (I. 1839)

¬Das¬ Lehrerbesoldungsgesetz vom 3. März 1897 hindert die Schulaufsichtsbehörden nicht, bei Bestimmung der Lehrerbesoldungen über die Minimalsätze hinauszugehen, welche in jenem Gesetz für das Grundgehalt und die Alterszulage angegeben sind : Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, I. Senats, vom 7. November 1899 (I. 1839)

Digitalisierung: Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Katholische Lehrerzeitung : Organ zur Förderung des Katholischen Lehrerverbandes ; 11

Erschienen
1900

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:49 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1900

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