Akten

7/2,2 [Nr. 132]: Befreiung des bei Feierlichkeiten auf dem Universitätshaus ausgeschenkten Weines vom Umgeld.

Enthält: Bl. 415-418v: Universität an den Herzog (Geh. Rat), ... Nov. 1711: Auf das Reskript vomm 3.9. (Nr. 104 Neusch.): Die Declaratio ist der Universität unbekannt; die Privilegien, die jährlich durch den Stadtschreiber von der Kanzel abgelesen werden, enthalten das klare Gegenteil. Das Umgeld, das dem Herzog wenig abwürfe, hätten die Graduierten zu tragen. Früher aber gab der Kirchenkasten zu einem theologischen Doktorat 40-50 Reichstaler, und zu Doktoraten (oft gibts in mehreren Jahren keins) und Magisterien (diese gibts gewöhnlich nur für Stipendiarios und obligierte Landeskinder, denen selbst die Universität die Gebühren erlässt) wurden mehrere Stück Rot- und Schwarzwild geliefert. 1668 sei dem Schafwirt das Umgeld erlassen worden für den Wein, den er am Studenten-Kosttisch reichte. Außer bei Promotionen wird im Universitätshaus nur gefeiert beim Rektorwechsel und bei der Verabschiedung eines Professors, mit Wein aus dem Universitätskeller, und bei Hochzeiten von Professorenkindern mit dem Wein der Brautleute oder -Eltern. Von Mahlzeiten auf den Rathäusern oder Hochzeiten wird auch kein Umgeld gefordert. Bei der Universität stehen die Privilegien und die iura communia entgegen. Auch wird der Wein nicht commercandi gratia sondern des Fests wegen verbraucht, weshalb den promovendis bisweilen auch die Stadt Wein spendet. Den zum Hausbrauch nötigen Wein vorher anzuzeigen ist unmöglich: die Zahl der Kostgänger wechselt; man müsste - wenn der Lieferungsort angewiesen wird - jedes Jahr anderen Wein trinken, könnte für Missjahre keinen Vorrat anlegen, und die Verkäufer könnten verlangen, was sie wollten. Bei der letzten Visitation aber stellte der Herzog Vermehrung, nicht Schwächung der Privilegien in Aussicht, und der Kanzler ist verpflichtet zu berichten, wenn Reskripte privilegienwidrig sind. Daher Bitte um Verzicht auf die Forderung. Die Universität ist ihrer Privilegien so entsetzt worden, dass sie allen anderen Universitäten in Deutschland, wo die Güter der cives academici simpliciter frei sind, nachsteht. E., korr.

title of record
Accise-Sachen, Fasz. I: Accis, Zehend, Umgeld, Teil 2: Nr. 79-140
Former reference number
(Neusch. Nr. 105)
Extent
1 SSt

Context
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 2. Accise-Sachen (1510-1813) >> Accise-Sachen, Fasz. I: Accis, Zehend, Umgeld, Teil 2: Nr. 79-140
Holding
UAT 7/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)

Date of creation
1711

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Last update
02.07.2025, 11:47 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Sachakte

Time of origin

  • 1711

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