Akten
7/2,2 [Nr. 130]: Befreiung des bei Feierlichkeiten auf dem Universitätshaus ausgeschenkten Weines vom Umgeld.
Enthält: Bl. 413-414v: Herzog Eberhard Ludwig (J. R. Seubert, J. v. Bode) an die Universität, St. 3.9.1711: Mahlzeiten auf dem Universitätshaus sind nach der Aichmannschen Deklaration nicht "Hausbrauch", also umgeldpflichtig, es sei denn, ein Professor richte sie seinem Sohn oder ein Doktorand auf eigene Kosten an. Alle Universitätsverwandten haben sich bei der Rentkammer anzumelden und anzuzeigen, was sie an Wein zum Hausbrauch benötigen und woher sie ihn beziehen. Siegel
- Archivalientitel
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Accise-Sachen, Fasz. I: Accis, Zehend, Umgeld, Teil 2: Nr. 79-140
- Alt-/Vorsignatur
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(Neusch. Nr. 104)
- Umfang
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1 SSt
- Kontext
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Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 2. Accise-Sachen (1510-1813) >> Accise-Sachen, Fasz. I: Accis, Zehend, Umgeld, Teil 2: Nr. 79-140
- Bestand
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UAT 7/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)
- Laufzeit
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1711
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.07.2025, 11:48 MESZ
Datenpartner
Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1711