Akten

7/2,2 [Nr. 130]: Befreiung des bei Feierlichkeiten auf dem Universitätshaus ausgeschenkten Weines vom Umgeld.

Enthält: Bl. 413-414v: Herzog Eberhard Ludwig (J. R. Seubert, J. v. Bode) an die Universität, St. 3.9.1711: Mahlzeiten auf dem Universitätshaus sind nach der Aichmannschen Deklaration nicht "Hausbrauch", also umgeldpflichtig, es sei denn, ein Professor richte sie seinem Sohn oder ein Doktorand auf eigene Kosten an. Alle Universitätsverwandten haben sich bei der Rentkammer anzumelden und anzuzeigen, was sie an Wein zum Hausbrauch benötigen und woher sie ihn beziehen. Siegel

Archivalientitel
Accise-Sachen, Fasz. I: Accis, Zehend, Umgeld, Teil 2: Nr. 79-140
Alt-/Vorsignatur
(Neusch. Nr. 104)
Umfang
1 SSt

Kontext
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 2. Accise-Sachen (1510-1813) >> Accise-Sachen, Fasz. I: Accis, Zehend, Umgeld, Teil 2: Nr. 79-140
Bestand
UAT 7/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)

Laufzeit
1711

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Letzte Aktualisierung
02.07.2025, 11:48 MESZ

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1711

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