Bestand
LVERMA Organisation NW 0901 (Bestand)
Organisation, Verwaltung
Form und Inhalt: Der Bestand NW 901 wurde im Umfang von 17 Ordnern als Akzession 19/2004 übernommen. Es handelt sich um ältere Überlieferung der Hauptvermessungsabteilungen bzw. des Landesvermessungsamtes zu Organisation, Aufgaben und Haushalt.
Die Erschließung des Bestandes erfolgte durch Dr. Horst Romeyk im Juni 2004 und folgt im wesentlichen der Inhaltsbeschreibung, die im Landesvermessungsamt selbst vorgenommen wurde (Januar 2004 durch Regierungsvermessungsdirektor Manfred Spata). Der verzeichnete Bestand umfasst 39 Archiveinheiten in 5 Kartons. Die Laufzeit liegt zwischen 1938 und 1957. Kassiert wurden neben einigen Betreffen des Haushalts vor allem Unterlagen zu der Liegenschaft Deutschherrenstraße 2-4 (Verpachtung, Vermietung usw.).
Dem Bestand NW 901 wurden nachträglich drei Archiveinheiten (Akzession 2008-010; NW 901 Nrn. 40-42) zugeordnet, die im Januar 2008 vom Landesvermessungsamt an das Landesarchiv abgegeben wurden. Bei den drei Einheiten (verzeichnet von Dr. A. Pilger) handelt es sich offenbar um Handakten des ehemaligen Leiters der Hauptvermessungsabteilung X, Prof. Dr. Ernst Daseke. Die Akten beschäftigen sich in erster Linie mit Fragen des Wiederaufbaus der Vermessungsverwaltung und mit der Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern.
Geschichtliche Entwicklung der Landesvermessung in Nordrhein-Westfalen (verfasst durch die Behörde)
Das amtliche Vermessungswesen erstreckt sich auf zwei Hauptaufgabengebiete:
A. die Katasteraufnahme
B. die Landesaufnahme.
Beide Zweige waren die meiste Zeit über organisatorisch voneinander getrennt, wenngleich stets eine enge Zusammenarbeit bestanden hat.
Die ältesten Vermessungsbehörden in Nordrhein-Westfalen waren für die Katasteraufnahme:
- die um 1802 bei den französischen Departementsverwaltungen eingerichteten Steuerdirektionen,
- das 1809 in Arnsberg für das Herzogtum Westfalen gegründete hessen-darmstädtische Katasterbüro
und für die Landesaufnahme:
-das 1801 in Aachen gegründete Bureau topographique de la Carte des quatre Départements réunis für die linksrheinischen Gebiete,
- das 1816 in Koblenz eingerichtete Aufnahme- und Zeichenbüro für die neuen preußischen Gebiete am Rhein.
Der preußische Finanzminister genehmigte am 23. Januar 1818 die Fortsetzung der Katasterarbeiten auf der linken Rheinseite, und am 26. Juli 1820 erging eine Königliche Kabinettsorder über die ,,Fortsetzung und Vollendung der Kataster in den drei westlichen Provinzen der Monarchie". Dies bedeutete die Ausdehnung der Katasteraufnahmen auf die gesamte Rheinprovinz sowie die Provinz Westfalen. Für die Landesaufnahme war ab 1821 der Generalstab der Armee in Berlin zuständig.
Die Organisation der preußischen Vermessungsbehörden hat im Laufe der Jahre des öfteren gewechselt. Unmittelbare Vorgängerdienststellen des heutigen Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen waren
A.aus dem Katasterbereich:
die mit Erlass des Preußischen Finanzministers vom 22. Juli 1930 für die Provinz Westfalen beim Regierungspräsident Münster und für die Rheinprovinz beim Regierungspräsident Düsseldorf gebildeten Vermessungskommissariate,
B.aus dem Bereich Landesaufnahme:
die in Ausführung des "Gesetzes über die Neuordnung des Vermessungswesens" vom 3. Juli 1934 1) durch Gesetz vom 18. Mai 1938 2) gebildeten Hauptvermessungsabteilungen (HVA), die dem Reichsminister des Innern unterstanden.
Die Hauptvermessungsabteilung IX war dem Regierungspräsidenten Münster angegliedert und war zuständig für das Land Lippe, die Provinz Westfalen und den Regierungsbezirk Osnabrück. Die beim Regierungspräsidenten Köln eingerichtete Hauptvermessungsabteilung X hatte die Rheinprovinz als Arbeitsgebiet, nach 1941 kam Luxemburg hinzu. Durch Verordnung vom 30. September 1944 3) wurden mit dem 1. Oktober 1944 die Kataster- und Vermessungsbehörden der Länder als Reichsbehörden ebenfalls dem Reichsminister des Innern unterstellt. Die Hauptvermessungsbehörden wurden Mittelbehörden und gliederten sich fortan in zwei Abteilungen:
A. Katastervermessung,
B. Landesvermessung.
Die bei den preußischen Regierungspräsidenten bestehenden Dienststellen der Katasterverwaltung wurden zum gleichen Zeitpunkt Nebenstellen der jeweiligen Hauptvermessungsabteilung (HVA IX mit Arnsberg, Minden und Osnabrück; HVA X mit Aachen, Düsseldorf, Koblenz und Trier). Die Hauptvermessungsabteilung X wurde im November 1944 nach Drieberhausen im Oberbergischen evakuiert. Ende 1945 verlegte die britische Besatzungsmacht sie nach Bad Godesberg.
In der nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches von der britischen Militärregierung am 20. Juni 1945 aus den Regierungsbezirken Aachen, Düsseldorf und Köln gebildeten Nord-Rheinprovinz und in der unverändert gebliebenen Provinz Westfalen unterstanden die Hauptvermessungsabteilungen den Provinzialregierungen in Düsseldorf und Münster. Der Oberpräsident von Westfalen wandelte mit Erlass vom 15. Februar 1946 die Hauptvermessungsabteilung IX in das Landesvermessungsamt Westfalen um. Leiter blieb der bisherige Chef der Hauptvermessungsabteilung. Gleichzeitig wurden die Nebenstellen in Katasterabteilungen als Unterabteilungen des Landesvermessungsamtes umbenannt 4). Beide Maßnahmen wurden jedoch von der britischen Militärregierung bald wieder rückgängig gemacht.
Nach der Bildung der Landesregierung ging auch das Vermessungswesen auf diese über. Gemäß einem Kabinettsbeschluss vom 9. Februar 1948 wurden zusammen mit den Katasterämtern auch die Hauptvermessungsabteilungen IX und X, aus deren Geschäftsbereich inzwischen der Regierungsbezirk Osnabrück bzw. die Regierungsbezirke Trier und Koblenz sowie das Land Luxemburg ausgeschieden waren, dem Innenministerium unterstellt. Vom 1. November 1948 an wurden die Katasterämter den Verwaltungen der Stadt- und Landkreise eingegliedert 5). Schon zum 1. August 1948 waren die Nebenstellen der Hauptvermessungsabteilungen zu Vermessungsdezernaten der Bezirksregierungen mit früherem Aufgabengebiet zurückgeführt worden. Neue Dezernate dieser Art wurden in Münster und Köln geschaffen. Die Katasterämter unterstanden vom gleichen Zeitpunkt ab wieder den Regierungspräsidenten als unteren Fachaufsichtsbehörden. Den beiden Hauptvermessungsabteilungen verblieben folglich nur die ihnen schon 1938 übertragenen Aufgaben der Landesvermessung. Da eine besondere Bundesvermessungsbehörde nicht geschaffen wurde, übernahmen sie zusätzlich die Arbeiten im Reichsdreiecksnetz, im Reichshöhennetz und an den Reichskartenwerken, soweit sie sich auf das Land Nordrhein-Westfalen erstreckten. Hierfür war vorher das Reichsamt für Landesaufnahme in Berlin zuständig gewesen.
Mit dem 1. April 1949 wurden die Hauptvermessungsabteilungen IX und X durch Kabinettsbeschluss vom 16. Mai 1949 aufgelöst. Als Nachfolgedienststelle wurde das ebenfalls dem Innenminister unterstellte Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen gebildet 6). Infolge der Nachkriegsverhältnisse war die geplante räumliche Zusammenfassung der beiden bestehenden Dienststellen zunächst nicht möglich. So war als Sitz des Landesvermessungsamtes Düsseldorf mit Postanschrift in Bad Godesberg, Kaiserstr. 3, bestimmt. Die Leitung des Amtes und der Abteilungen (Verwaltungs-, Trigonometrische-, Topographische- und Kartographische Abteilung) wurde eine Außenstelle. Unterhalb der Abteilungsebene waren die fachtechnischen Zuständigkeiten regional aufgeteilt. Für den Landesteil Nordrhein wurde die Aufgabenerledigung von Bad Godesberg und für den Landesteil Westfalen von Münster aus wahrgenommen. Der Dienstbetrieb war vor allem in Bad Godesberg durch die Unterbringung in mehreren, örtlich getrennt liegenden Gebäuden erschwert. Seit 1953 war der Topographischen Abteilung eine Unterabteilung Photogrammetrie angeschlossen.
Mit Kabinettsbeschluss vom 22. Januar 1957 wurde als Sitz des Landesvermessungsamtes Bad Godesberg bestimmt. Auf Beschluss des Ausschusses für Innere Verwaltung des Landtages vom 4. März 1959 kam es für die Dienststelle in Bad Godesberg zur Errichtung eines Dienstgebäudes, dessen Grundsteinlegung am 19. Juni 1959 erfolgte. Die Gebäude wurden in der Muffendorfer Str. 19 - 21 (heutiger Straßenname) errichtet.
Der in den Nachkriegsjahren organisatorisch gewachsene Behördenaufbau wurde durch Runderlass des Innenministers vom 31. März 1960 nun auch formell festgeschrieben 7). Die Haupt- und die Außenstelle hatten je drei selbständige Abteilungen:
Abteilung 1 (bei der Außenstelle 4) Trigonometrische Abteilung,
Abteilung 2 (bei der Außenstelle 5) Topographische Abteilung,
Abteilung 3 (bei der Außenstelle 6) Kartographische Abteilung.
Die Abteilungen gliederten sich hier wie dort in die gleichen technischen Dezernate. Die Dezernate Hauptdreiecksnetz, Katasterphotogrammetrie und Topographische Photogrammetrie gab es jedoch nur bei der Hauptstelle; ihr jeweiliges Arbeitsgebiet erstreckte sich auf ganz Nordrhein-Westfalen. Daneben bestanden bei der Hauptstelle noch 3 Verwaltungsdezernate.
Durch Kabinettsbeschluss wurde mit Wirkung vom 1. Mai 1961 die Kataster- und Vermessungsverwaltung aus dem Geschäftsbereich des Innenministers in den Geschäftsbereich des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten (seit 1966: Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten) überführt und fiel 1970 wieder in den Geschäftsbereich des Innenministers zurück.
In dem Landesorganisationsgesetz vom 10. Juli 1962 8) ist das Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen als Landesoberbehörde definiert worden. Die fortschreitende Technisierung und Automatisierung, die nur bei einem zentralen Einsatz wirtschaftlich betrieben werden konnten, führten dann in den Jahren 1972 bis 1973 zu einer Organisationsprüfung durch den Innenminister.
Durch Erlass des Innenministers 9) ist das Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen ab 1. Januar 1975 eine einheitliche Landesoberbehörde mit Sitz in Bad Godesberg und mit einer Abwicklungsstelle in Münster. Die drei Fachabteilungen und die Dezernate der Außenstelle gingen in den entsprechenden Abteilungen und Dezernaten der Hauptstelle auf, die Fachaufsicht über die in Münster verbleibenden Sachgebiete verlagerte sich auf die Hauptstelle. Die Entscheidung stellte die ursprünglichen Organisationsstrukturen des Jahres 1949 weitestgehend wieder her und setzte die räumliche Zusammenführung beider Dienststellen in Gang. Die Organisationsprüfung führte ferner zur Delegation einiger spezieller technischer Aufgaben auf die Regierungspräsidenten und Katasterbehörden sowie am 1. Juli 1975 zur Einrichtung eines Hauptdezernates Automation, seit 1977 Vermessungstechnische Datenverarbeitung, das neben amtspezifischen Aufgaben auch landesweite Entwicklungs- und Programmierarbeiten für den Katasterbereich übertragen bekam. Das Hauptdezernat ging zum 1. April 1981 in die Abteilung 4 Vermessungstechnische Datenverarbeitung über.
Der personelle Abbau der Abwicklungsstelle mit den entsprechenden Versetzungen zur Zentralstelle sowie die Stellenvermehrungen in der neu geschaffenen Abteilung 4 ließen das Dienstgebäude in Bad Godesberg bald zu klein werden. Zur Entlastung wurde ab 1. Mai 1977 die Abteilung Grundlagenvermessung in ein Bürohaus (Bad Godesberg, Pennefeldsweg 11-15) ausgelagert. Ein Erweiterungsbau des Amtes wurde am 23. März 1981 begonnen. Mit einem vorläufigen Abschluss der Baumaßnahmen konnte die Abteilung Grundlagenvermessung zum 3. April 1984 wieder in das erweiterte Dienstgebäude zurück ziehen.
Mit Datum vom 01.10.1987 wurde die Abwicklungsstelle in Münster aufgelöst.
Am 23.03.1990 wurde der letzte Bauteil seiner Bestimmung übergeben.
Die heutige gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen bildet das "Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster" in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 1990 10) in Verbindung mit der hierzu ergangenen zweiten Durchführungsverordnung vom 31. Dezember 1993 11). Danach erstreckte sich die Zuständigkeit des Amtes auf
-die Herstellung, die Erneuerung und die Erhaltung des trigonometrischen Festpunktfeldes, des Nivellementpunktfeldes und des Schwerepunktfeldes einschließlich Deformationsanalysen sowie die Führung der amtlichen Nachweise der Punktfelder;
-die topographische Landesaufnahme, d. h. die Erfassung, Dokumentation und Bereitstellung der Informationen über die topographischen Gegebenheiten des Landesgebietes, mit Ausnahme der laufenden Erfassung der topographischen Veränderungen für die Deutsche Grundkarte 1:5 000;
-die Vorhaltung der Ergebnisse der topographischen Landesaufnahme in einem automatisiert geführten Geo-Basisinformationssystem im allgemeinen als objektstrukturierte digitale Modelle der Erdoberfläche. Das Geo-Basisinformationssystem umfasst insbesondere die digitalen topographischen Grundkarteninformationen und das Amtliche Topographisch-Kartographische Informationssystem. Daneben werden digitale topographische Luftbildinformationen sowie Rasterdaten in das Geo-Basisinformationssystem integriert.
-die Bearbeitung, Drucklegung, Herausgabe und Verbreitung der topographischen Landeskartenwerke mit Ausnahme der Herstellung und der Fortführung des Grundrisses der Deutschen Grundkarte 1:5000;
-die Wahrnehmung des Urheberrechtes an den topographischen Landeskartenwerken;
-die zentrale Registrierung und Sammlung von Luftbildern und sonstigen Fernerkundungsergebnissen, soweit diese für die Landesvermessung oder das Liegenschaftskataster von Bedeutung sind (Landesluftbildarchiv).
Das Landesvermessungsamt unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten andere Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie sonstige Stellen bei der Eichung von Vermessungsinstrumenten oder -geräten und der Nutzung der topographischen Landeskartenwerke oder des automatisiert geführten Geo-Basisinformationssystems.
Das Landesvermessungsamt legt im Einvernehmen mit dem Innenministerium die technischen Bedingungen und den organisatorischen Rahmen für die Abgabe digitaler Geo-Basisdaten an andere Stellen fest, um einheitliche Voraussetzungen für die Nutzung dieser Daten zu schaffen. Dazu zählt insbesondere die Definition von Schnittstellen für das Geo-Basisinformationssystem, das Automatisierte Liegenschaftsbuch, die Automatisierte Liegenschaftskarte sowie für weitere digitale Ergebnisse der Landesvermessung.
Das Landesvermessungsamt wurde nach der Neuorganisation mit dem Stand vom 15. April 1996 in vier Abteilungen gegliedert:
Abteilung 1Zentralabteilung
Abteilung 2Geodätischer Raumbezug
Abteilung 3Geotopographie und Kartographie
Abteilung 4Verfahrensentwicklung, DV-Betrieb.
Die Abteilungen waren in einzelne Dezernate untergliedert.
Auf der Grundlage des 2. Modernisierungsgesetzes vom 09.05.2000 i.V. m. § 14 a LOG wurde das Landesvermessungsamt ab 01.01.2001 in einen Landesbetrieb umgewandelt. Gleichzeitig damit wurde die Satzung für den Landesbetrieb in Kraft gesetzt.
Organisatorisch ist das Landesvermessungsamt seit dem 01.07.2002 in acht Geschäftsbereiche gegliedert:
Geschäftsbereich FFinanzen, Controlling
Geschäftsbereich VVerwaltung
Geschäftsbereich1Geodätischer Raumbezug
Geschäftsbereich2Topographisches Informationsmanagement
Geschäftsbereich3Landschaftsinformationssysteme
Geschäftsbereich4Liegenschaftsinformationssysteme
Geschäftsbereich5Reproduktion
GeschäftsbereichSService.
Die Geschäftsbereiche sind in Fachbereiche untergliedert.
Anschriften des Landesvermessungsamtes:
01.04.1949 - 30.11.1952Bad Godesberg, Kaiserstr. 3,
01.12.1952 - 30.09.1957Bad Godesberg, Beethovenstr. 27 - 29,
01.10.1957 - 15.09.1961Bad Godesberg, Karl-Finkelnburg Str. 19,
16.09.1961 - bis heute53177 Bonn, Muffendorfer Str. 19 - 21.
Die Direktoren des Landesvermessungsamtes:
Martin Zirkel01.05.1949 - 30.09.1955,
Prof. Dipl.-Ing. Georg Krauß01.10.1955 - 30.11.1974,
Dr.-Ing. Ferdinand Voss01.12.1974 - 30.09.1979,
Dipl.-Ing. Klaus Barwinski01.10.1979 - 31.05.2003
Dipl.-Ing. Heinz Brüggemannseit 01.06.2003
1)Vgl. RGBl. I, S. 534
2)Vgl. ,,Gesetz über die Bildung von Hauptvermessungsabteilungen", RGBl. I. S. 277, erg-änzt durch den RdErl. d. RuPrMdI. vom 7. Juni 1938 (1. HVermErl.) über die "Bildung der Hauptvermessungsabteilungen", MbliV., S. 981
3)Vgl. "Verordnung über die Vereinfachung des Kataster- und Vermessungswesens" vom 30.09.1944, RGBl. I., S. 273 und die zugehörige Durchführungsverordnung des RMdI. und des RMdF. vom 01.10.1944, RGBl. I., S. 274
4)Vgl. MuVOBl. Westfalen 1945/46, S. 35
5)Vgl. ,,Gesetz über die Eingliederung staatlicher Sonderbehörden der Kreisstufe in die Kreis- und Stadtverwaltungen" vom 30. April 1948, GV. NW. 1948, S. 147 sowie die dazu ergangene Verwaltungsanordnung des IM vom 25. Oktober 1948, MBl. NW. 1948, S. 567
6)Vgl. RdErl. d. IM. NW. vom 10 Juni 1949, MBl. NW 1949, S. 621
7)Vgl. RdErl. d. IM. NW. betr. Organisation des Landesvermessungsamts Nordrhein-Westfalen, MBl. NW. 1960, S. 1253
8)Vgl. "Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorganisationsgesetz" vom 10. Juni 1962, GV. NW. 1962, S. 421
9)Vgl. Erl. d. IM. NW. v. 20. Januar 1975 - IIC 4/15 - 32.12
10)Vgl. GV. NW. 1990, S. 360
11)Vgl. GV. NW. 1994, S. 12
- Bestandssignatur
-
NW 0901 311.06.00
- Umfang
-
42 Einheiten; 6 Kartons
- Sprache der Unterlagen
-
German
- Kontext
-
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW >> 4.5. Zentrale Landesbetriebe >> 4.5.5. Landesvermessungsamt NRW
- Bestandslaufzeit
-
1938-1972
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
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- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1938-1972