Bestand
Lämmerhirdt, Hildegard (Bestand)
Hildegard Lämmerhirdt ist am 4.4.1909 in Siegen/Westfalen geboren worden. Ihre Mutter war Sophie Lämmerhirdt geb. Gerding (*7.12.1876). Ihr Vater Hugo Lämmerhirdt (*25.1.1873) war von Beruf Provinzial-Oberstraßenmeister. Seit 1914 war Brakel im Kreis Höxter ständiger Wohnsitz von Hildegard Lämmerhirdt. Von 1927 bis 1929 besuchte sie die Hansa-Gildemeister Höhere-Privatschule in Hannover. Von 1931 bis 1933 war sie Volontärin der Tageszeitung „Der Jungdeutsche“. Die Mitarbeit endete mit dem Verbot der Zeitung nach der NSDAP-Machtübernahme 1933. Als Englischstudentin reiste sie am 15.11.1933 in England ein und legte dort 1934 ihr Sprachenexamen ab. Sie absolvierte von 1934 bis 1936 eine Ausbildung im Seminar für kirchlichen Frauendienst im Burckardthaus in Berlin-Dahlem. Dies war während der NS-Zeit die einzige Phase, die sie in Deutschland verbracht hat. Sie lebte ansonsten in England und Holland und unternahm einige Reisen in die Schweiz: 1936/37 reiste sie als „Secretary“ im Auftrag der Young Women’s Christian Association of Great Britain (YWCA) in England. Sie lebte zwei Jahre lang in England und gehörte dort dem Kreis um Dietrich Bonhoeffer an. Von 1941 bis 1944 war sie NSV-Mitglied, gehörte ansonsten keinem Verband, keiner Gliederung und keiner Organisation der NSDAP bzw. des NS-Staates an. Von 1937 bis 1944 war sie im Amsterdam Religionslehrerin und Pfarrgehilfin bei Hans Fischer. Seit 1945/46 fungierte sie als „Delegierte“ im Hilfswerk der Evangelischen Kirchen in Deutschland. Von Brakel aus betreute sie im Auftrag des Hilfswerks die Mennoniten.Hildegard Lämmerhirdt war bis zu ihrer Pensionierung 1970 Geschäftsführerin des Ökumenischen Ausschusses der EKvW in Bielefeld. Beim Eintritt in den Ruhestand wurde sie mit dem „Kronenkreuz in Gold“ des Diakonischen Werkes der EKD ausgezeichnet. 1971 erhielt sie in Anerkennung ihrer Verdienste zur Förderung der finnisch-deutschen Beziehungen, besonders auf dem Gebiet der Organisation des deutsch-finnischen Jugendaustausches, vom Präsidenten der Republik Finnland das Ritterkreuz des Ordens der Finnischen Weißen Rose verliehen.Hildegard Lämmerhirdt verstarb im Mai 1998 im Alter von 89 Jahren in Brakel.Der ursprünglich aus 4 Aktenordnern bestehende Nachlass wurde dem Landeskirchlichen Archiv durch Superintendent i.R. Christoph Berthold, der familiär mit Hildegard Lämmerhirdt verbunden war, im Jahr 2020 übertragen. In den Unterlagen befinden sich auch einige Dokumente der Familie Hans Ehrenberg (1883-1958), zu der ebenfalls Berthold und Lämmerhirdt familiäre Kontakte pflegten.Der Nachlass spiegelt den Einsatz von Hildegard Lämmerhirdt als Beauftragte des Evangelischen Hilfswerkes in der Betreuung der aus Ostgebieten geflüchteten Mennoniten. Außerdem ist ihre ökumenische Arbeit dokumenteirt, wobei auch ein Handakten-Bestand von Hildegard Lämmerhirdt zu beachten ist (LkA EKvW 22.51).Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.70 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.70 Nr. ..."Bielefeld, im Januar 2021Dr. Jens Murken
Form und Inhalt: Hildegard Lämmerhirdt ist am 4.4.1909 in Siegen/Westfalen geboren worden. Ihre Mutter war Sophie Lämmerhirdt geb. Gerding (*7.12.1876). Ihr Vater Hugo Lämmerhirdt (*25.1.1873) war von Beruf Provinzial-Oberstraßenmeister. Seit 1914 war Brakel im Kreis Höxter ständiger Wohnsitz von Hildegard Lämmerhirdt. Von 1927 bis 1929 besuchte sie die Hansa-Gildemeister Höhere-Privatschule in Hannover. Von 1931 bis 1933 war sie Volontärin der Tageszeitung ”Der Jungdeutsche“. Die Mitarbeit endete mit dem Verbot der Zeitung nach der NSDAP-Machtübernahme 1933. Als Englischstudentin reiste sie am 15.11.1933 in England ein und legte dort 1934 ihr Sprachenexamen ab. Sie absolvierte von 1934 bis 1936 eine Ausbildung im Seminar für kirchlichen Frauendienst im Burckardthaus in Berlin-Dahlem. Dies war während der NS-Zeit die einzige Phase, die sie in Deutschland verbracht hat. Sie lebte ansonsten in England und Holland und unternahm einige Reisen in die Schweiz: 1936/37 reiste sie als ”Secretary“ im Auftrag der Young Women’s Christian Association of Great Britain (YWCA) in England. Sie lebte zwei Jahre lang in England und gehörte dort dem Kreis um Dietrich Bonhoeffer an. Von 1941 bis 1944 war sie NSV-Mitglied, gehörte ansonsten keinem Verband, keiner Gliederung und keiner Organisation der NSDAP bzw. des NS-Staates an. Von 1937 bis 1944 war sie im Amsterdam Religionslehrerin und Pfarrgehilfin bei Hans Fischer. Seit 1945/46 fungierte sie als ”Delegierte“ im Hilfswerk der Evangelischen Kirchen in Deutschland. Von Brakel aus betreute sie im Auftrag des Hilfswerks die Mennoniten.
Hildegard Lämmerhirdt war bis zu ihrer Pensionierung 1970 Geschäftsführerin des Ökumenischen Ausschusses der EKvW in Bielefeld. Beim Eintritt in den Ruhestand wurde sie mit dem ”Kronenkreuz in Gold“ des Diakonischen Werkes der EKD ausgezeichnet. 1971 erhielt sie in Anerkennung ihrer Verdienste zur Förderung der finnisch-deutschen Beziehungen, besonders auf dem Gebiet der Organisation des deutsch-finnischen Jugendaustausches, vom Präsidenten der Republik Finnland das Ritterkreuz des Ordens der Finnischen Weißen Rose verliehen.
Hildegard Lämmerhirdt verstarb im Mai 1998 im Alter von 89 Jahren in Brakel.
Der ursprünglich aus 4 Aktenordnern bestehende Nachlass wurde dem Landeskirchlichen Archiv durch Superintendent i.R. Christoph Berthold, der familiär mit Hildegard Lämmerhirdt verbunden war, im Jahr 2020 übertragen. In den Unterlagen befinden sich auch einige Dokumente der Familie Hans Ehrenberg (1883-1958), zu der ebenfalls Berthold und Lämmerhirdt familiäre Kontakte pflegten.
Der Nachlass spiegelt den Einsatz von Hildegard Lämmerhirdt als Beauftragte des Evangelischen Hilfswerkes in der Betreuung der aus Ostgebieten geflüchteten Mennoniten. Außerdem ist ihre ökumenische Arbeit dokumenteirt, wobei auch ein Handakten-Bestand von Hildegard Lämmerhirdt zu beachten ist (LkA EKvW 22.51).
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.70 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.70 Nr. ..."
Bielefeld, im Januar 2021
Dr. Jens Murken
- Bestandssignatur
-
3.70
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Bestandslaufzeit
-
1929-1998
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1929-1998