Archivale

In Anwesenheit der Herren Commissarii

Regest: Die Gefangene +), gütlich angehört, sagt folgendes: Mit dem Urbele ++) habe sie 2 mal die Ehe gebrochen. Es sei in seinem Haus das eine Mal auf dem Beneinle (= Bühnele, Bühne), das andre Mal unten im Stall geschehen. Dem Ehebruch zulieb sei sie nicht in das Haus gegangen, sondern habe sonstwas darin zu tun gehabt.
Den Weinziehern +++) habe sie Hering und Stockfisch gesotten und Pulver, das sie von dem Urbele gehabt, darauf getan. Das Pulver habe nicht ganz schwarz ausgesehen. Dem Becken von Weil (Wannweil ?, Weilheim?) habe sie auch davon im Wein gegeben.
Mit dem Urbele sei sie 2 mal, das erstemal auf dem Rangelbergle, das zweitemal auf dem Galgenbergle zugetragen (= ?). Da habe man getanzt; sei nur ein Huidi hu (= Juchhei?) gewesen.
Dass sie habe ihren Leuten befohlen, man solle jedem Commissar was geben, sei darum geschehen, weil sie soviel Müh mit ihr haben.

Reference number
A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7813
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: +) die Kindtsvatterin
++) Urban Fasnacht
+++) Weinzieher = städtischer Beamter, der das Auf- und Abladen, Ablassen der Weine besorgt

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 24 Hexenprozesse
Holding
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)

Date of creation
1660 August 30

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1660 August 30

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