Archivale
In Anwesenheit der Herren Commissarii
Regest: Die Gefangene +), gütlich angehört, sagt folgendes: Mit dem Urbele ++) habe sie 2 mal die Ehe gebrochen. Es sei in seinem Haus das eine Mal auf dem Beneinle (= Bühnele, Bühne), das andre Mal unten im Stall geschehen. Dem Ehebruch zulieb sei sie nicht in das Haus gegangen, sondern habe sonstwas darin zu tun gehabt.
Den Weinziehern +++) habe sie Hering und Stockfisch gesotten und Pulver, das sie von dem Urbele gehabt, darauf getan. Das Pulver habe nicht ganz schwarz ausgesehen. Dem Becken von Weil (Wannweil ?, Weilheim?) habe sie auch davon im Wein gegeben.
Mit dem Urbele sei sie 2 mal, das erstemal auf dem Rangelbergle, das zweitemal auf dem Galgenbergle zugetragen (= ?). Da habe man getanzt; sei nur ein Huidi hu (= Juchhei?) gewesen.
Dass sie habe ihren Leuten befohlen, man solle jedem Commissar was geben, sei darum geschehen, weil sie soviel Müh mit ihr haben.
- Reference number
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7813
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Bemerkungen: +) die Kindtsvatterin
++) Urban Fasnacht
+++) Weinzieher = städtischer Beamter, der das Auf- und Abladen, Ablassen der Weine besorgt
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 24 Hexenprozesse
- Holding
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A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
- Date of creation
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1660 August 30
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1660 August 30