Akten

Abkommen zwischen den Bundesländern über einen Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten: Zur Erfüllung übergeordneter Aufgaben und von Gemeinschaftsaufgaben des deutschen Rundfunks, ferner zur Sicherstellung, dass jede Rundfunkanstalt ein ausreichendes Programm gestalten und senden kann, Ermächtigung und Verpflichtung der Rundfunkanstalten, einen angemessenen Finanzausgleich durchzuführen; Aufbringen der Finanzausgleichsmasse durch die Anstalten auf der Grundlage der Zahl der Hörfunk- und Fernsehteilnehmer; Schlussprotokoll zur Bestimmung der Rundfunkanstalten im Sinne des Abkommens und zur Absicht des Abkommens, den Sender Freies Berlin für seine besonderen Aufgaben mit den notwendigen Mitteln aus dem Finanzausgleich zu versehen.

Archivaliensignatur
Bayern Urkunden, BayHStA, Bayern Urkunden 4228
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Hektographierter Abdruck, 4 S. (Abkommen) und 3 S. (Schlussprotokoll)
Sprache der Unterlagen
deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Besiegelung/Beglaubigung: Die Vertreter der Bundesländer

i.V. Dr. Otto Schedl, Bayerischer Wirtschaftsminister

Ausstellungsort: Bonn

Kontext
2.4.1.1 Bayern Urkunden 1: Staatsverträge ab 1945 >> Bayern-Urkunden: Staatsverträge ab 1945 >> 3. Verträge zwischen sämtlichen Bundesländern
Bestand
Bayern Urkunden 2.4.1.1 Bayern Urkunden 1: Staatsverträge ab 1945

Indexbegriff Person
Schedl, Otto

Laufzeit
17. April 1959

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 13:33 MESZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 17. April 1959

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