Akten
Abkommen zwischen den Bundesländern über einen Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten: Zur Erfüllung übergeordneter Aufgaben und von Gemeinschaftsaufgaben des deutschen Rundfunks, ferner zur Sicherstellung, dass jede Rundfunkanstalt ein ausreichendes Programm gestalten und senden kann, Ermächtigung und Verpflichtung der Rundfunkanstalten, einen angemessenen Finanzausgleich durchzuführen; Aufbringen der Finanzausgleichsmasse durch die Anstalten auf der Grundlage der Zahl der Hörfunk- und Fernsehteilnehmer; Schlussprotokoll zur Bestimmung der Rundfunkanstalten im Sinne des Abkommens und zur Absicht des Abkommens, den Sender Freies Berlin für seine besonderen Aufgaben mit den notwendigen Mitteln aus dem Finanzausgleich zu versehen.
- Archivaliensignatur
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Bayern Urkunden, BayHStA, Bayern Urkunden 4228
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Hektographierter Abdruck, 4 S. (Abkommen) und 3 S. (Schlussprotokoll)
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Besiegelung/Beglaubigung: Die Vertreter der Bundesländer
i.V. Dr. Otto Schedl, Bayerischer Wirtschaftsminister
Ausstellungsort: Bonn
- Kontext
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2.4.1.1 Bayern Urkunden 1: Staatsverträge ab 1945 >> Bayern-Urkunden: Staatsverträge ab 1945 >> 3. Verträge zwischen sämtlichen Bundesländern
- Bestand
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Bayern Urkunden 2.4.1.1 Bayern Urkunden 1: Staatsverträge ab 1945
- Indexbegriff Person
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Schedl, Otto
- Laufzeit
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17. April 1959
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:33 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- 17. April 1959