Urkunde

Michel Herman, B. und Buchbinder zu Stuttgart, etliche Tage daselbst gef., weil er, obwohl er auf seine Bitte und gegen das Versprechen seines Wohlverhaltens zu einem Bürger angenommen worden und ihm in seinem Handwerk alle Förderung zugesagt war, sich auf das Faulenzen verlegt, sein Handwerk verlassen, gespielt und alle Warnungen in den Wind geschlagen hatte, jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., künftig vom Spielen, Lerchenfangen und bösen Gesellschaften im Hause des Nadler abzustehen und seinem Handwerk nachzugehen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4484
Umfang
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Bm. und Gericht zu Stuttgart mit dem gemeinen S. der Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 Pap. S.

Kontext
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Herman, Michel
Indexbegriff Ort
Stuttgart S

Laufzeit
1559 Juli 8

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:20 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1559 Juli 8

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