Urkunden

Abt Maurus, Prior und Konvent des Kloster Ettenheimmünster verleihen dem Bartholomäus Blankh, des Rats und Bürgermeister der Stadt Ettenheim, und seiner Ehefrau Anna Maria Schererin durch Vorbesitzer (Hiblerische Erben von Herbolzheim), Anlieger, Flurnamen und Größe festgelegte Äcker und Matten, das Essenmacher Lehen genannt, zu Erblehen. Die Beständer haben eine auf dem Lehen stehende Forderung der Kaplanei Ettenheim in Höhe von 64 fl, jährlich 3 fl 2 ß Zins, zu tilgen. Dafür sind sie in den ersten 5 Jahren von der Zahlung des Lehenzinses von jährlich 5 fl befreit und zahlen im 6. Jahr nur 4 fl. Sie sind zu jährlich 2 Fuhren verpflichtet

Archivaliensignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Nr. 488
Alt-/Vorsignatur
27a/5 Ettenheim - Erblehen, 1702 März 6
Umfang
Libell, 4 Blatt
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Ettenheimmünster

Siegler: Aussteller

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 2 Siegel mit Papier

Kontext
Ettenheimmünster >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Ettenheimmünster

Laufzeit
1702 März 6

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:15 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1702 März 6

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