Bestand
Bundespatentgericht.- Organisationsunterlagen (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Das Bundespatentgericht wurde am 1. Juli 1961 aufgrund des Sechsten
Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet
des gewerblichen Rechtsschutzes vom 23. März 1961 (BGBl. I , S. 274)
als unabhängiges und selbständiges Bundesgericht mit Sitz in München
errichtet. Das Bundespatentgericht gehört insofern zur ordentlichen
Gerichtsbarkeit, weil es gemäß Art. 96 Abs. 3 GG im Rechtszug unter
dem Bundesgerichtshof steht. Berufungsgericht ist folglich der
Bundesgerichtshof.
Das Bundespatentgericht ist
zuständig für die rechtliche Kontrolle der Entscheidungen des
Deutschen Patent- und Markenamts sowie (seit 1968) des
Bundessortenamts. Es entscheidet folglich über Beschwerden gegen
Beschlüsse des Deutschen Patentamts, über Klagen auf Nichtigerklärung
oder Zurücknahme von Patenten und auf Erteilung von Zwangslizenzen. Es
ist darüber hinaus zuständig für Gebrauchmuster- und
Warenzeichensachen.
Das Bundespatentgericht
gehört zum Geschäftsbereich des BMJ und gliedert sich in Nichtigkeits-
und Beschwerdesenate sowie Referate für die Gerichtsverwaltung.
Für Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verletzung
eingetragener Schutzrechte geltend gemacht wird ist die ordentliche
Gerichtsbarkeit der Länder (Landgerichte) zuständig, nicht das
Bundespatentgericht.
Zitierweise: BArch B
194-ORG/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 194-ORG
- Umfang
-
106 Aufbewahrungseinheiten; 0,0 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Justiz
- Provenienz
-
Bundespatentgericht (BPatG), 1961-
- Bestandslaufzeit
-
1961 -
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Bundespatentgericht (BPatG), 1961-
Entstanden
- 1961 -