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Kosten für die Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen

Die Kommunen haben lange mit der Landesregierung über die Unterbringungskosten für Bürgerkriegsflüchtlinge gestritten. TEUFEL: Die Landesregierung hat beschlossen, 57 % der Kosten für die Bürgerkriegsflüchtlinge zu übernehmen. Die Kommunen müssen nach diesem Beschluß nur noch 37 % der Kosten übernehmen. Dies ist ein großes Entgegenkommen der Landesregierung gegenüber den Kommunen. STEGER: Der Gemeindetag ist mit diesem neuen Beschluß nicht einverstanden. Er ist nur ein Schritt in die richtige Richtung. Die Landesregierung muß versuchen, die Kosten für die Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen vom Bund erstattet zu bekommen. BIRZELE: Insgesamt werden die Kosten für die Asylbewerber nach dem neuen Asylbewerberleistungsgesetz, d.h. also Lebensmittelpakete statt Geldauszahlung, zurückgehen.

Reference number
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931043/101
Extent
0:04:10; 0'04

Context
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> Oktober
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993

Indexbegriff subject
Bürgerkrieg
Finanzen
Flüchtling
Flüchtling: Unterbringung
Gesetzgebung: Asylbewerberleistungsgesetz
Kommunalpolitik

Date of creation
26. Oktober 1993

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Rights
Last update
20.01.2023, 4:53 PM CET

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Object type

  • AV-Materialien

Time of origin

  • 26. Oktober 1993

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