AV-Materialien
Kosten für die Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen
Die Kommunen haben lange mit der Landesregierung über die Unterbringungskosten für Bürgerkriegsflüchtlinge gestritten. TEUFEL: Die Landesregierung hat beschlossen, 57 % der Kosten für die Bürgerkriegsflüchtlinge zu übernehmen. Die Kommunen müssen nach diesem Beschluß nur noch 37 % der Kosten übernehmen. Dies ist ein großes Entgegenkommen der Landesregierung gegenüber den Kommunen. STEGER: Der Gemeindetag ist mit diesem neuen Beschluß nicht einverstanden. Er ist nur ein Schritt in die richtige Richtung. Die Landesregierung muß versuchen, die Kosten für die Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen vom Bund erstattet zu bekommen. BIRZELE: Insgesamt werden die Kosten für die Asylbewerber nach dem neuen Asylbewerberleistungsgesetz, d.h. also Lebensmittelpakete statt Geldauszahlung, zurückgehen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931043/101
- Umfang
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0:04:10; 0'04
- Kontext
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Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> Oktober
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993
- Indexbegriff Sache
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Bürgerkrieg
Finanzen
Flüchtling
Flüchtling: Unterbringung
Gesetzgebung: Asylbewerberleistungsgesetz
Kommunalpolitik
- Laufzeit
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26. Oktober 1993
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:53 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- AV-Materialien
Entstanden
- 26. Oktober 1993