Archivale

Streit wegen körperlicher Auseinandersetzung

Enthält: Protokoll der Verhandlung vor dem Gericht der Herrlichkeit Kerpen und dessen Urteil im Streitfall des Engell Brewer für seinen Sohn c/a. Wilhelm Mauß wegen grober Schlägerei mit einem neuen Peitschenstumpf (Schmickenstump): Die Schöffen Hamecher und Schieffer sagen über den schlechten Zustand des Jungen aus, den sie sich auf Bitte des Vaters angesehen haben. Wilhelm Mauß behauptet, den Jungen nur mit dem Peitschenriemen geschlagen zu haben. Vor dem Schultheiß Johann Adolf Schreiber und den Schöffen Schieffer, Maußbach, Sieger und Mercken sagt Peter Voiß (70 Jahre), daß er nichts über den Fall wisse; Henrich Wirdtz (40 Jahre) erklärt, daß Wilhelm Mauß den Jungen mit dem Peitschenstumpf geschlagen habe. Urteil von Schultheiß und Schöffen: Wilhelm Mauß durfte den Sohn des Klägers nicht mit dem Peitschenstumpf züchtigen. Unter Vorbehalt der kurfürstlichen Strafe (bruchtten) muß er sich innerhalb von 3 Tagen nach Veröffentlichung des Urteils mit dem Kläger einigen sowie die Gerichtskosten von 9 Gulden 5 Albus tragen. Das Recht des Klägers, gegen den Beklagten erneut vorzugehen, ist ihm vorbehalten, falls sein Junge stirbt (ahm Leben gefahr leiden dorffe).

Archivaliensignatur
Ge, 78

Kontext
Gericht >> 4.2 Körperverletzung
Bestand
Gericht

Laufzeit
1683 Juni 30 - Juli 1

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Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 14:59 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1683 Juni 30 - Juli 1

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