Urkunde
Jörg Voll von Ötlingen, wegen Teilnahme am Bauernaufstand auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht, künftig sich wohl zu verhalten, alle Wirtshäuser zu meiden, keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr samt Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2276
- Further information
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Siegler: die vornehmen, ehrsamen und weisen Bm., Gericht und Rat zu Kirchheim mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
- Context
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Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.2 Ötlingen
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Voll, Jörg
- Indexentry place
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Ötlingen : Kirchheim unter Teck ES
- Date of creation
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1525 Mai 31 (Mi nach Exaudi)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:23 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1525 Mai 31 (Mi nach Exaudi)
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Manng Hack von Ötlingen, wegen Teilnahme am Bauernaufstand auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht, künftig sich wohl zu verhalten, alle Wirtshäuser zu meiden, keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr samt Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.
Enderis Schmid von Ötlingen, wegen Teilnahme am Bauernaufstand auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht, künftig sich wohl zu verhalten, alle Wirtshäuser zu meiden, keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr samt Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.
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Jakob Syes von Ötlingen, wegen Teilnahme am Bauernaufstand auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht, künftig sich wohl zu verhalten, alle Wirtshäuser zu meiden, keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr samt Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.