Urkunden

Hans Müntzer von Stuttgart, wegen ungen. Vergehen zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und gelobt mit einem Eid, künftig keine Zeche mehr zu betreten, keine Waffe mehr zu tragen und nachts nicht mehr auf die Straße zu gehen. Im Falle einer Übertretung dieser Verschreibung soll ihm außer den alten und neuen Vergehen auch das, was sich im "Armen Konrad" begeben hat, angerechnet werden und er gemäß der geschworenen "Handhabung" bestraft werden.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4268
Umfang
Ausf., Perg., durchlöchert, mit Textverlust; 2 S.
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: Perg. durchlöchert, mit Textverlust

Siegler: 1) Hans Binder 2) Ulrich Gabler, beide Bm. zu Stuttgart

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 S.

Anmerkungen: Vgl. U 4289

Kontext
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Müntzer, Hans
Indexbegriff Ort
Stuttgart S

Laufzeit
1517 März 7 (Sa n. Invocavit)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:50 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1517 März 7 (Sa n. Invocavit)

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