Urkunden
Hans Müntzer von Stuttgart, wegen ungen. Vergehen zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und gelobt mit einem Eid, künftig keine Zeche mehr zu betreten, keine Waffe mehr zu tragen und nachts nicht mehr auf die Straße zu gehen. Im Falle einer Übertretung dieser Verschreibung soll ihm außer den alten und neuen Vergehen auch das, was sich im "Armen Konrad" begeben hat, angerechnet werden und er gemäß der geschworenen "Handhabung" bestraft werden.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4268
- Umfang
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Ausf., Perg., durchlöchert, mit Textverlust; 2 S.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: Perg. durchlöchert, mit Textverlust
Siegler: 1) Hans Binder 2) Ulrich Gabler, beide Bm. zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Anmerkungen: Vgl. U 4289
- Kontext
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Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Müntzer, Hans
- Indexbegriff Ort
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Stuttgart S
- Laufzeit
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1517 März 7 (Sa n. Invocavit)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1517 März 7 (Sa n. Invocavit)