Archivale

Verhandlungen zur Ruster Bäckerordnung

Enthält: Schreiben: Auszug eines Schreibens von (Amtmann) Kleinklaus an Fr. Schielin, Vogt und Greffier zu Rust: betr. die von Seiten des Adler- und Ochsenwirts sowie des Bäckers Joseph Som der Obervormundschaft überreichte Bittschrift solle dieser mit den Gerichtsleuten, Sechsern und Ausschuss der Gemeinde einen Vorschlag machen, wie die Bäcker abwechseln oder gleichzeitig backen sollten, damit es der Gemeinde am günstigsten wäre. (1763)
Schreiben: Attestum der Gemeinde auf obiges Schreiben, dem ein Memoriale des Adlerwirts Benedikt Bachmann, des Ochsenwirts Johannes Utz und des Weißbecken Johannes Joseph vorausgegangen war, wonach die Obrigkeit bestimmen möge, dass die hiesigen Weißbecken Johannes Joseph und Landelin Engelmann nach Belieben (nicht wochen- oder tagsweise) und wie in früherer Zeit miteinander backen dürfen, was der Gemeinde nützen würde, da die Konkurrenz beide zu entsprechenden Leistungen anspornen dürfte. (10.05.1763)
Schultheiß Schielin an Amtmann (bailiff de roust et autres lieux) Kleinclaus in Straßburg in Beantwortung von dessen Schreiben: Die Sache mit den Bäckern ist Gerichtsleuten, Sechsern und Ausschüssen eröffnet worden, die Erklärung liegt als Attestum bei.
Betreffend den Streit zwischen dem derzeitigen Stubenwirt Landelin Engelmann und dem ledigen Barbierer Antoni Schmidt wegen der Wirtschaft bzw. Steigerung der Gemeindestube sind beide im Begriff, sich gütlich zu einigen. Engelmann ist bereit, gegen Ersatz seiner Unkosten dem Schmidt die Steigerung zu überlassen. Betreffend den Streit zwischen der Witwe des kürzlich verstorbenen Schultheißen Reeß und den Johann Gutischen Erben wegen 2 Stück Feld, so ist dieser beigelegt worden. (Schultheiß Schielin an Amtmann (bailiff de roust et autres lieux) Kleinclaus in Straßburg in Beantwortung von dessen Schreiben: Die Sache mit den Bäckern ist Gerichtsleuten, Sechsern und Ausschüssen eröffnet worden, die Erklärung liegt als Attestum bei.
Betreffend den Streit zwischen dem derzeitigen Stubenwirt Landelin Engelmann und dem ledigen Barbierer Antoni Schmidt wegen der Wirtschaft bzw. Steigerung der Gemeindestube sind beide im Begriff, sich gütlich zu einigen. Engelmann ist bereit, gegen Ersatz seiner Unkosten dem Schmidt die Steigerung zu überlassen. Betreffend den Streit zwischen der Witwe des kürzlich verstorbenen Schultheißen Reeß und den Johann Gutischen Erben wegen 2 Stück Feld, so ist dieser beigelegt worden. (13.05.1763)

Reference number
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Nr. 4688
Extent
4 Schr.
Notes
Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 934.

Context
Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände >> 2 Hoheitsrechte >> 2.5 Polizei >> 2.5.3 Handwerk, Gewerbe, Zünfte
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände

Date of creation
1763

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Rights
Last update
25.04.2024, 9:50 AM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1763

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