Bestand

Amtsgericht Wolfsburg (nach 1945) (Bestand)

Enthält: Sammelakten zu Kirchenaustritten, Familienrechtssachen und Todeserklärungen

Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hildesheim" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g500 ).
Im Jahr 1938 als "Stadt des KdF-Wagens bei Fallersleben" gegründet und nach 1945 in Wolfsburg umbenannt, wuchs die Stadt rasch an und erlangte 1951 die Kreisfreiheit. Seit dem 1. Dezember 1957 (Nds. GVBl. 1957, S. 110) besteht ein Amtsgericht Wolfsburg, dessen Bezirk von dem des Amtsgerichts Fallersleben (Landgerichtsbezirk Hildesheim) abgetrennt wurde. Zunächst war es mit Wirkung zum 1. Februar 1955 (Nds. GVBl. 1955, S. 11) als Zweigstelle des Amtsgerichts Fallersleben errichtet worden. Für die Zeit vor 1955 ist daher auch der Bestand Nds. 725 Fallersleben (bzw. vor 1945: Hann. 172 Fallersleben) heranzuziehen.
Im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform erreichte die Stadt Wolfsburg Großstadt-Status durch die Eingemeindung u.a. der Städte Fallersleben und Vorsfelde, was auch zur Aufhebung der Amtsgerichte Fallersleben und Vorsfelde (Landgerichtsbezirk Braunschweig) und entsprechenden Vergrößerung des Sprengels des Amtsgerichts Wolfsburg führte. Das "Zweite Gesetz zur Neugliederung der Gerichte im Anschluss an die kommunale Gebietsreform - Neuordnung im Raum Wolfsburg - vom 8. Februar 1973" trat am 1. Januar 1974 in Kraft (Nds. GVBl. 1973, S. 36f.) und legte als Bezirk des Amtsgerichts die kreisfreie Stadt Wolfsburg und aus dem Landkreis Gifhorn die Gemeinden Ahmstorf, Barwedel, Beienrode, Bergfeld, Bokensdorf, Grußendorf, Jembke, Klein Steimke, Ochsendorf, Osloß, Parsau, Rennau, Rhode, Rottorf, Rühen, Tappenbeck, Tiddische, Uhry, Weyhausen und den gemeindefreien Bezirk Giebel fest.

Geschichte des Bestandsbildners: Nach der Neufassung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte vom 13. November 1974 auf Grundlage der Neuorganisation der Gemeinden und Kreise (Nds. GVBl. 1974, S. 487-502) umfasste der Bezirk des Amtsgerichts Wolfsburg die kreisfreie Stadt Wolfsburg und aus dem Landkreis Gifhorn die Gemeinden Barwedel, Bergfeld, Bokensdorf, Brome, Ehra-Lessien, Jembke, Osloß, Parsau, Rühen, Tappenbeck, Tiddische, Tülau, Weyhausen und das gemeindefreie Gebiet Giebel.
Stand: Januar 2005

Bestandsgeschichte: Das Amtsgericht Wolfsburg gehörte zunächst zum Bezirk des Landgerichts Hildesheim, seit 1975 dann zum Landgerichtsbezirk Braunschweig (Nds. GVBl. 1974, S. 488).
Seit 1978 fällt das Amtsgericht Wolfsburg in den Zuständigkeitsbereich des Staatsarchivs Wolfenbüttel.
Stand: Januar 2005

Findmittel: Findbuch (2021)

Bearbeiter: Hildegard Krösche (2015)

Bestandssignatur
NLA HA, Nds. 725 Wolfsburg
Umfang
4,1

Kontext
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.6 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hildesheim

Bestandslaufzeit
1951-1997

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Letzte Aktualisierung
16.06.2025, 12:45 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1951-1997

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