Archivale
Der Rat, die Sechzehn und die Gemeinde von Worms erlassen eine Verordnung, damit die Schultheißen, Greven und Richter, welche der Rat jährlich am St. Martinstag setzt, nicht mehr auf unleidliche Art an ihrem Gute geschätzt werden
- Archivaliensignatur
-
Stadtarchiv Worms, 001AI, I - 0095
- Alt-/Vorsignatur
-
Abt. 1 A I Nr. 95
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Microfilm/-fiche, Digitalisierung: StadtAWo_Abt1AI_0095-1_13050329_r|StadtAWo_Abt1AI_0095-1_13050329_v|StadtAWo_Abt1AI_0095-2_13050329_r|StadtAWo_Abt1AI_0095-2_13050329_v
Vermerke: Dorsualvermerke auf der Rückseite
Beschreibstoff: Pergament
Siegel: a: Siegel zerbrochen, anhängend an geflochtenen Seidenschnüren in grün und gelb; b: Siegel fehlt
Erläuterungen: zwei Exemplare von derselben Hand
Erhaltung: b: stark beschädigt, der untere Teil des Pergaments wurde abgeschnitten, Papierreste mit Schriftresten auf der Rückseite, vermutlich war das Stück mit einem anderen durch Feuchtigkeit zusammengeklebt
genetisches Stadium: Ausfertigung
Edition / Druck: Heinrich Boos, Urkundenbuch der Stadt Worms, Bd. 2, Berlin 1890, S. 20f. Nr. 30
online: Monasterium (Virtuelles Urkundenarchiv), http://monasterium.net/mom/DE-StaAWo/Abt1AI/I-0095/charter
- Kontext
-
001AI - Reichsstädtisches Archiv: Urkunden I
- Bestand
-
001AI - Reichsstädtisches Archiv: Urkunden I
- Laufzeit
-
1305 März 29.
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
15.12.2023, 15:52 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Worms. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1305 März 29.