Archivale

Der Rat, die Sechzehn und die Gemeinde von Worms erlassen eine Verordnung, damit die Schultheißen, Greven und Richter, welche der Rat jährlich am St. Martinstag setzt, nicht mehr auf unleidliche Art an ihrem Gute geschätzt werden

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Worms, 001AI, I - 0095
Alt-/Vorsignatur
Abt. 1 A I Nr. 95
Sonstige Erschließungsangaben
Microfilm/-fiche, Digitalisierung: StadtAWo_Abt1AI_0095-1_13050329_r|StadtAWo_Abt1AI_0095-1_13050329_v|StadtAWo_Abt1AI_0095-2_13050329_r|StadtAWo_Abt1AI_0095-2_13050329_v

Vermerke: Dorsualvermerke auf der Rückseite

Beschreibstoff: Pergament

Siegel: a: Siegel zerbrochen, anhängend an geflochtenen Seidenschnüren in grün und gelb; b: Siegel fehlt

Erläuterungen: zwei Exemplare von derselben Hand

Erhaltung: b: stark beschädigt, der untere Teil des Pergaments wurde abgeschnitten, Papierreste mit Schriftresten auf der Rückseite, vermutlich war das Stück mit einem anderen durch Feuchtigkeit zusammengeklebt

genetisches Stadium: Ausfertigung

Edition / Druck: Heinrich Boos, Urkundenbuch der Stadt Worms, Bd. 2, Berlin 1890, S. 20f. Nr. 30
online: Monasterium (Virtuelles Urkundenarchiv), http://monasterium.net/mom/DE-StaAWo/Abt1AI/I-0095/charter

Kontext
001AI - Reichsstädtisches Archiv: Urkunden I
Bestand
001AI - Reichsstädtisches Archiv: Urkunden I

Laufzeit
1305 März 29.

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Letzte Aktualisierung
15.12.2023, 15:52 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1305 März 29.

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