Bestand
Finanzkollegium (Bestand)
Bestandsgeschichte: Das Finanzkollegium ist die Nachfolgerin einer Behörde gleichen Namens, die von 1773 - 1808 bestand und ihre Tätigkeit mit dem Übergang der Behörden auf die westphälische Zeit einstellte. Der schriftliche Niederschlag dieses älteren Finanzkollegiums ist im Bestand 71 Alt enthalten.
Das jüngere Finanzkollegium trat im Zusammenhang mit der Änderung des Geschäftskreises der Kammer durch Gesetz vom 28.01.1830 (GuVS Nr. 3) mit Wirkung vom 1. Mai 1830 ins Leben. Es handelt sich demnach bei dieser Behörde um eine Abspaltung und Verselbständigung von Kompetenzen, die ursprünglich der Kammer zugehört haben. Ihr lag der Gedanke zugrunde, die Verwaltung des Kammergutes und der Regalien von der Leitung der eigentlichen "Polizei" und der Regierungsgeschäfte zu trennen und damit eine Erleichterung des Geschäftsganges herbeizuführen.
Demgemäß galt die Tätigkeit des Finanzkollegiums folgenden 11 Geschäftszweigen:
1. der Verwaltung des gesamten Kammer- und Klostergutes, der Domanial-, Stifts- und Klostergüter,
der Forsten und Jagden, des Berg- und Hüttenwesens sowie der Salzwerke
2. der Verwaltung der herzoglichen Fabriken und Handelsanstalten sowie der Münze
3. der Aufsicht über die herrschaftlichen Bauten
4. der Verwaltung des Postwesens
5. der Kontrolle der Generalkasse sowie der allgemeinen Rechnungs-Revision (siehe auch Bestand
69 Neu)
6. der Leitung der Packhaus-, Zoll- und Akzisesachen
7. der Verwaltung der Wegegelder, soweit diese von der Kammerkasse erhoben worden sind
8. der Verwaltung der Leihhaussachen
9. der Verwaltung der Lotterie
10. der Verwaltung der verschiedenen Witwen- und Waisenkassen
11. der Aufsicht über die Gerichtssporteln und die verschiedenen stattlichen Gebühren
Zur Erledigung der unter 1 - 4, 6 und 8 genannten Aufgaben bediente sich das Finanzkollegium einer Anzahl nachgeordneter
Bestandsgeschichte: Behörden. Dieser firmierten zwar unter ihrem Namen, unterstanden aber gleichwohl dem Finanzkollegium. Diese Behörden waren:
- die Direktion der Domänen-, Stifts- und Klostergüter
- die Direktion der Forsten, Jagden und wilden Fischereien
- die Direktion der Berg-, Hütten- und Salzwerke
- die Bauverwaltung
- die Postdirektion
- die Packhauskommission
- die Lotterie-Direktion
Zu den Geschäften, die das Finanzkollegium unmittelbar, d.h. ohne die Zuhilfenahme einer der genannten Behörden, zu erledigen hatte, gehörten:
- die Erstellung der jährlichen Etatanschläge der Einnahmen und Ausgaben für die gesamt Staatsverwaltung und die Aufstellung der Hauptetats
- die Kontrolle der Generalkasse sowie die Rechnungsrevision. Dazu sind die Kammerkasse, der Kloster- und Studienfonds, die Baukasse und die Erhebung von Wegegeldern und staatlichen Gebühren der unmittelbaren Aufsicht des Finanzkollgiums unterstellt worden.
- das Bauwesen in den beiden Städten Braunschweig und Wolfenbüttel
- die allgemeinen Zoll- und Handelsangelegenheiten mit benachbarten Staaten
Mit der Einrichtung des Finanzkollegiums änderte die bisherige herzogliche Kammerkasse ihren Namen in Hauptfinanzkasse. Die von ihr ausgestellten Quittungen für eingegangene Zahlungen wurden von einem Mitglied des Hauptkollegiums gegengezeichnet. Am 1. Mai 1830, am Tage der Gründung dieser Behörde, betrug ihr Personalbestand 26 Personen einschließlich des Direktors, des Staatsrates Bosse.
Die Trennung des fürstlichen Haushaltes vom Staatshaushalt ist eine Leistung der neuen Landschaftsordnung vom 12. Oktober 1832 (GuVS Nr. 18) gewesen. Diese Landschaftsordnung, die die ältere von 1820 revidierte, bezeichnete sich selbst als "das Grundgesetz des Landes". Sie formulierte den Aufgabenkreis auch des Finanzkollegiums neu und wies ihm als der oberen Leitung des gesamten Finanzwesens des
Bestandsgeschichte: Staates drei große Geschäftszweige zu:
1. Die Verwaltung des gesamten Landeskredit- und Finanzwesens
2. Die Aufsicht über das Rechnungs- und Kassenwesens.
3. Die Führung der allgemeinen Finanzkontrolle
Die Aufstellung und Überwachung des Staatshaushaltes für eine je dreijährige Finanzperiode blieben nach wie vor die obersten Aufgaben des Finanzkollegiums. Innerhalb der dreijährigen Finanzperiode, beginnend mit dem 1. Januar 1834, wurden für jedes Rechnungsjahr besondere Wirtschaftsetats aufgestellt. Der Staatshaushalt wurde gespeist aus der Vereinigung der Überschüsse des Kammergutes mit den Einkünften aus der Steuerverwaltung. Die Etataufstellung erfolgte in vierfacher Weise, nämlich getrennt für das Kammergut (Kammerkassenetat), für das Klostergut (Klosterverwaltungskassenetat), für den Reinertrag des Klostervermögens und für den Staatshaushalt. Die Aufstellung der drei letzten Etats erfolgte unter Zustimmung der Landesvertretung, während zum ersten Etat lediglich ein Gutachten derselben eingeholt wurde. Die Regelung hatte ihren Grund darin, dass das Kammergut zum größten Teil zur Deckung des fürstlichen Bedarfs verwandt wurde und lediglich die nicht benötigten Überschüsse in den Staatshaushalt flossen. Die Höhe der an den Landesherrn jährlich auszuzahlenden Gelder wurde 1832 mit 19.000 Talern in Gold und 218.000 Talern in Konventionsmünze festgesetzt.
Für die Steuerverwaltung richtete das Grundgesetz von 1832 ebenfalls eine selbständige Behörde ein: die Steuerdirektion (siehé Bestand 71 Neu). Ihr war die Aufsicht über die direkten und indirekten Steuern, über die Einkünfte von den Packhöfen und Messen sowie über die Gerichtssporteln übertragen. Das Gesetz vom 16.12.1834 (GuVS Nr. 15) schuf insofern eine Änderung, als mit Wirkung vom 1. Januar 1835 die Steuerdirektion personell mit dem Finanzkollegium verbunden wurde. Sie gliederte sich jetzt in die
Bestandsgeschichte: beiden Abteilungen der direkten und der indirekten Steuern. Diese Abteilungen wurden 1836 unter dem Namen Steuerkollegium zusammengefaßt.
Die fürstlichen Schlösser, Gärten und Grundstücke sowie das Eigentum der Kirchen und frommen Stiftungen blieben steuerfrei. Bereits 1822 war bestimmt worden, dass die Steuerbefreiungnen anderer privilegierter Grundeigentümer, die vor 1806 bestanden hatten, aufgehoben seien. Diesen Grundeigentümern ist in Gestalt der sog. Steuerreluition eine Entschädigung gezahlt worden. Die direkten Steuern umfaßten die Grundbesitzabgabe, die Personalsteuer und die Gewerbesteuer. Zu den indirekten Steuern zählten verschiedene Akzisen in den Städten Braunschweig und Wolfenbüttel, die Stempelsteuer, die Veränderungssteuer, die Erbschaftssteuer sowie eine Reihe von staatlichen Gebühren wie Chaussee- und Brückengeldern und Gerichtssporteln.
1850 wurde dem Finanzkollegium eine weitere Kompetenz mit der neu geschaffenen Abteilung für Leihhaussachen übertragen (GuVS 1850 Nr. 10). Diese Abteilung war die Nachfolgerin der bis dahin selbständigen Leihhaus-Kommission (siehe den Bestand 67 Neu). Am 29.12.1919 wurde das Finanzkollegium als selbständige Behörde aufgehoben (GuVS 1920 Nr. 2). Die Akten dieser Behörde sind mit mehreren Ablieferungen 1868/69, 1887, 1909, 1918, 1927 und 1946 in das Archiv gelangt. Hier bildeten sie zunächst den unverzeichneten Bestand 71 Alt. Nach der Aussonderung der Fremdprovenienzen wurden die Akten aus der Zeit von 1735 - 1808 der Tektonik des Staatsarchivs entsprechend allein zum Bestand 71 Alt formiert. Aus dem weit größeren Rest ist sodann der Bestand 68 Neu gebildet worden.
Die Verzeichnung des Bestandes wurde bis 1975 von dem damaligen Archivoberrat Dr. W. Deeters durchgeführt. Nach dessen Fortgang aus Wolfenbüttel setzte der Unterzeichner die Verzeichnung und Ordnung der Akten in den Jahren 1975 und 1976
Bestandsgeschichte: fort.
Wolfenbüttel, den 12.12.1977
Wolf-Dieter Mohrmann
Die Eingabe in die EDV (AIDA) nahm der Systemadministrator Rainer Kustak im März 2006 vor. Die Schlussredaktion geschah durch den Unterzeichnenden.
Wolfenbüttel, den
Rainer Lohlker
Bestandsgeschichte: (Archivoberinspektor)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
- Reference number of holding
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Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel, NLA WO, 68 Neu
- Context
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Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.3 Neuere Landesakten (Neu) >> 3.3.10 Finanzverwaltung
- Date of creation of holding
-
1604-1949
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
30.01.2023, 3:52 PM CET
Data provider
Niedersächsisches Landesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1604-1949