Arbeitspapier

Die Funktionsfähigkeit der mitbestimmten Grossunternehmung

Durch Gesetz vom 4. Mai 19 76 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die erweiterte Mitbestimmung für Großunternehmen obligatorisch eingeführt. In ihrem Urteil vom 1. März 1979, in dem das Bundesverfassungsgericht das Mitbestimmungsgesetz bestätigte, stellten die Karlsruher Richter zentral auf die Funktionsfähigkeit der mitbestimmten Großunternehmung als Anhaltspunkt für ihre Entscheidung ab. Damit wurde eine ökonomische Kategorie explizit in die verfassungsrechtliche Doktrin eingeführt, die in der juristischen Kritik andern Mitbestimmungsgesetz bisher allenfalls implizit mitschwang. Auf der Grundlage der volkswirtschaftlichen Theorie der Unternehmung (III), die mit der volkswirtschaftlichen Kritik an den Institutionen der Mitbestimmung (IV) analytisch konfrontiert wird, gelangen wir zu einer neuartigen Einschätzung der Funktionsfähigkeit der mitbestimmten Großunternehmung (V), die in der Hypothese gipfelt, durch die Institutionen der Mitbestimmung werde innerorganisatorisches Planversagen in der modernen hierarchischen Großunternehmung neutralisiert.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: Diskussionsbeiträge - Serie A ; No. 154

Klassifikation
Wirtschaft

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Backhaus, Jürgen G.
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Universität Konstanz, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Statistik
(wo)
Konstanz
(wann)
1980

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:43 MEZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Arbeitspapier

Beteiligte

  • Backhaus, Jürgen G.
  • Universität Konstanz, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Statistik

Entstanden

  • 1980

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