Urkunden
Wiesenbesitzer zwischen dem Landgraben oberhalb Gerlenhofen und dem Flecken Reutti schließen mit denen von Reutti und Finningen nach Augenschein einen Vertrag wegen des Triebs und Tratts bzw. "Bannens und Fretzens". Sie sollen den Bann fünf Tag einhalten (nach St. Veit) und nicht vorher mähen, noch Herdvieh oder Rosse in das Ried treiben, doch unbeschadet der Gerechtsame der Bauern von Marbach. Die Angrenzer des Landgrabens sind denselben jährlich zu räumen schuldig. Durch Vertreter der Grafschaft Kirchberg, der Stadt Ulm und des Fleckens Reutti, Jedelhausen und Gerlenhofen hat jährlich eine Besichtigung stattzufinden.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 M U 344
- Alt-/Vorsignatur
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HStA München, GU Neu Ulm, Fasz. 41 U 500
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Wiesenbesitzer zwischen dem Landgraben oberhalb Gerlenhofen und dem Flecken Reutti
Siegler: Jodocus, Abt zu Wiblingen; Jerg Aschmann, Kastner und Verwalter der Grafschaft Kirchberg; Stadt Ulm, in Namen ihres Spitals und ihrer Bürger
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Sg.
- Kontext
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Ulm, Reichsstadt: Zugang Hauptstaatsarchiv München >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 M Ulm, Reichsstadt: Zugang Hauptstaatsarchiv München
- Laufzeit
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1587 Mai 17
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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19.04.2024, 08:25 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1587 Mai 17