Urkunden

Wiesenbesitzer zwischen dem Landgraben oberhalb Gerlenhofen und dem Flecken Reutti schließen mit denen von Reutti und Finningen nach Augenschein einen Vertrag wegen des Triebs und Tratts bzw. "Bannens und Fretzens". Sie sollen den Bann fünf Tag einhalten (nach St. Veit) und nicht vorher mähen, noch Herdvieh oder Rosse in das Ried treiben, doch unbeschadet der Gerechtsame der Bauern von Marbach. Die Angrenzer des Landgrabens sind denselben jährlich zu räumen schuldig. Durch Vertreter der Grafschaft Kirchberg, der Stadt Ulm und des Fleckens Reutti, Jedelhausen und Gerlenhofen hat jährlich eine Besichtigung stattzufinden.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 M U 344
Alt-/Vorsignatur
HStA München, GU Neu Ulm, Fasz. 41 U 500
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Wiesenbesitzer zwischen dem Landgraben oberhalb Gerlenhofen und dem Flecken Reutti

Siegler: Jodocus, Abt zu Wiblingen; Jerg Aschmann, Kastner und Verwalter der Grafschaft Kirchberg; Stadt Ulm, in Namen ihres Spitals und ihrer Bürger

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 3 Sg.

Kontext
Ulm, Reichsstadt: Zugang Hauptstaatsarchiv München >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 M Ulm, Reichsstadt: Zugang Hauptstaatsarchiv München

Laufzeit
1587 Mai 17

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 08:25 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1587 Mai 17

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