- Inventarnummer
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SHELFMARK:Z-F074:1993-1
- Umfang
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134
- Sprache
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Deutsch
- Bezug (was)
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Geschlechterrolle
Feminismus
Abtreibung
Arbeitsmarkt, geschlechtshierarchischer
Frauenbewegung
Frauenliteratur
Frauenorganisation
Kunst
Aspazija
- Bezug (wo)
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Baltikum $ Estland $ Lettland $ Litauen
- Bezug (wann)
-
1993
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Frankfurt am Main
- Erschienen
-
Frankfurt am Main
- Geliefert über
- Rechteinformation
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FrauenMediaTurm - Feministisches Archiv und Bibliothek
- Letzte Aktualisierung
-
07.02.2023, 08:11 MEZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Frankfurt am Main
Entstanden
- Frankfurt am Main
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Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Frankfurt am Mayn, fügen euch, den von hier ausgetrettenen Gesellen des Schneiderhandwerks, zu wissen: wasmassen heute, Montags den 3ten Julius 1786, vor Unserm Stadt-Gericht, der gegen euch aufgestellte Fiscalis erschienen, und daselbst, in Vorschrift der kundbaren Reichsgesäzzen, sonderlich der Reichsverordnung vom Jahr 1731, die Mißbräuche bei den Handwerkern betreffend, wider euch peinlich klagend vorgebracht: daß ihr nicht nur allhier ausser Arbeit getretten ...; sondern auch ... euch zusammen rottiret ... : Gegeben unter hiesiger Reichsstadt Jnsiegel, Montags am dritten des Julius Monats, im siebenzehen hundert und sechs und achtzigsten Jahr
![Demnach Uns Burgermeisteren und Rath des Heiligen Reichs Stadt Frankfurt am Mayn vorgekommen, daß bei Sterbfällen schwangerer Weibspersonen auf die nöthige Eröfnung des Leichnams aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit die gehörige Rücksicht nicht jederzeit genommen worden; Dennoch aber, wenn hierzu schleunig geschritten wird, die Leibesfrucht öfters bei Leben erhalten und gerettet werden kann; Als verordnen Wir andurch ernstgemessen und wollen, ... : [Geschlossen bei Rath, am 13ten Junii 1786]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7020d0c6-2688-46a3-8530-8cbd2fad638c/full/!306,450/0/default.jpg)
Demnach Uns Burgermeisteren und Rath des Heiligen Reichs Stadt Frankfurt am Mayn vorgekommen, daß bei Sterbfällen schwangerer Weibspersonen auf die nöthige Eröfnung des Leichnams aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit die gehörige Rücksicht nicht jederzeit genommen worden; Dennoch aber, wenn hierzu schleunig geschritten wird, die Leibesfrucht öfters bei Leben erhalten und gerettet werden kann; Als verordnen Wir andurch ernstgemessen und wollen, ... : [Geschlossen bei Rath, am 13ten Junii 1786]

Avertissement. Von wegen Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen Raths allhier, wird allen und jeden hiesigen Burgern, Beysassen und andern Einwohnern hiermit bekandt gemacht, daß wer einen Vorrath von Haber vor sich oder von andern; wann es auch anhero gepflichtetes Guth seye, in seinem Hauß liegen habe, solches ohne allen Zeit-Verlust gebührend anzeigen möge, mit dem weiteren Anfügen, daß darvon ohne Obrigkeitliches Vorwissen nichts veräussert noch anderwärts hingebracht werde, ... : Franckfurt den 20. Decemb. 1759
