Urkunden
Vogt und Richter zu Tübingen (Tüwingen) entscheiden einen Streit zwischen dem Kloster Bebenhausen und Hans Strauß von Lustnau (Lustnow) wegen eines landgarbigen Ackers, von welchem das Kloster die 8. Garbe forderte, Strauß aber nur die 9. schuldig zu sein glaubte, nach angestelltem Zeugenverhör dahin, dass Strauß seine Behauptung eidlich zu erhärten habe, welchen Eid Strauß zu leisten sich erbietet, das Kloster ihm aber erlässt, worauf zu Strauß Gunsten entschieden wird.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 1305
- Maße
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Libell, 10 Seiten, 37,7 x 29,1 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Tübingen, Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel abgegangen
- Kontext
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Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Lustnau
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen
- Laufzeit
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1493 November 22 (Fritag vor sannt Catharinen tag der hailigen Junkfrowen)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1493 November 22 (Fritag vor sannt Catharinen tag der hailigen Junkfrowen)