Urkunden

Vogt und Richter zu Tübingen (Tüwingen) entscheiden einen Streit zwischen dem Kloster Bebenhausen und Hans Strauß von Lustnau (Lustnow) wegen eines landgarbigen Ackers, von welchem das Kloster die 8. Garbe forderte, Strauß aber nur die 9. schuldig zu sein glaubte, nach angestelltem Zeugenverhör dahin, dass Strauß seine Behauptung eidlich zu erhärten habe, welchen Eid Strauß zu leisten sich erbietet, das Kloster ihm aber erlässt, worauf zu Strauß Gunsten entschieden wird.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 1305
Maße
Libell, 10 Seiten, 37,7 x 29,1 (Höhe x Breite)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Tübingen, Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 1 Siegel abgegangen

Kontext
Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Lustnau
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen

Laufzeit
1493 November 22 (Fritag vor sannt Catharinen tag der hailigen Junkfrowen)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:52 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1493 November 22 (Fritag vor sannt Catharinen tag der hailigen Junkfrowen)

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