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Sectio I. Von Lutheri und Kortüms übersetzen ins gemein.

Sectio I. Von Lutheri und Kortüms übersetzen ins gemein.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universal

Language
Deutsch

Bibliographic citation
Hafer, Thomas. - Der Kortümische Hiob gegen Doct. Martin Luthern Zum Vortrab und einiger Probe im Teutschen und Hebräischen Vorgenommen und abgehöret zu Unna in Westphalen : Dabey gemercket, Daß der Kortümische viel mehr Einbildung als Erweisung der Klar- und Wahrheit in der Ubersetzung, auch der Net- und Fertigkeit in den Sprachen in sich fasse, Wie dessen Die Liebhaber und Kündiger der Sprachen, daß sie mit und weiter untersuchen, Andere gottselige Bibel-Leser aber, daß sie ihnen die Ubersetzung Lutheri nicht lassen unwerth und verdächtig machen, Vermittelst öffentlichen Drucks, auß angelegenen Ursachen erinnern wollen

Published
1716 -

Last update
23.05.2025, 3:35 PM CEST

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  • 1716 -

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