Archivale

Verschiedenes zur Kirchenbaulast in Artelshofen

Enthält:
Materialsammlung zum Thema Kirchenbaulast in Artelshofen.
1691 bis 1693: Die Schusterpredigt zu Artelshofen.
In Artelshofen ist der Brauch eingerissen, dass der dortige Mesner, der von Beruf Schuster ist und auch als Schulmeister fungiert, an denjenigen Sonntagen, an welchen der Pfarrer in Alfalter Gottesdienst hält, ordentlich zum Gottesdienst läuten lässt und dann aus einer Postille einen Text vorliest. Man spricht schon allgemein von der Schusterpredigt. Konkurrenz mit der Pfarrei Vorra, wohin die meisten Untertanen an sich gehören.
Ratsverlässe, Kopien. Darin auch:
1576: Die Pfarrei Artelshofen war eine Stiftung der Herren von Rüssenbach, die im Fall des Aussterbens dieses Geschlechts an die Mutterkirche in Kirchensittenbach heimfallen würde. Baulasten wurden u. a. auch von Alfalter mitgetragen. In Artelshofen sind nun Pfarrhaus und Kirche reparaturbedürftig, die Glocken sind zerbrochen und es soll auch eine Uhr eingebaut werden. Der Inhaber Artelshofens, Lazarus Harsdörffer, bietet an, diese Lasten für sich, seine Erben und alle künftigen Inhaber Artelshofens zu übernehmen, wenn ihm dafür das Präsentationsrecht für Artelshofen verliehen wird, der Rat ihm also die Anwartschaft auf den Heimfall des Rüssenbachischen Lehens abtritt. Dies geschieht letztendlich.

1827: Kopie des Gutachtens von Dr. Gustav (hier ohne Unterschrift, siehe aber Nr. 2593). Weiteres Material zum Vergleich von 1827, der 1832 vor dem Landgericht Hersbruck erneut thematisiert wird. Einigung der Schwarzischen Gutsherrschaft mit den Gemeinden Artelshofen, Enzendorf und Harnbach, worauf 1843 erneut verwiesen wird.
Die Einigung enthält:
Die Gemeinden leisten unentgeltlich Hand- und Spanndienste, die Herrschaft übernimmt die Baukosten, insoweit sie das Kirchenvermögen übersteigen. Die Bauaufsicht führt die Gutsherrschaft selbst.
1843 wird dem Landgericht Hersbruck auf Anfrage mitgeteilt, dass unter die zur Kirche gehörigen Bauten keine Mesnerswohnung gerechnet wird. Das Haus, in dem der jetzige Schullehrer und Verwalter (Johann Wilhelm) Köhler wohnt, ist ausschließliches Eigentum der Gutsherrschaft.

Archivaliensignatur
E 49/II Nr. 2595
Sonstige Erschließungsangaben
Indexbegriff Person: Gustav, N Dr.

Indexbegriff Person: Harsdörffer, Lazarus

Indexbegriff Person: Köhler, Johann Wilhelm

Indexbegriff Person: Rüsenbach, Familie von

Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Kirchengerechtigkeit

Kontext
Holzschuher/Akten und Rechnungen
Bestand
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen

Indexbegriff Sache
Materialsammlung
Kirchenbaulast
Mesner Artelshofen
Schustermeister, Artelshofen
Schulmeister, Artelshofen
Pfarrer, Artelshofen
Laienpredigt
Schusterpredigt Artelshofen
Pfarrgemeinde
Ratsverlass
Kirchenstiftung
Filialkirche
Heimfallrecht
Glockenreparatur
Uhr Kirchen-
Kirchenuhr
Präsentationsrecht
Rat der Stadt
Anwartschaft
Zession
Lehen, Rüssenbachisches
Rechtsgutachten
Vergleich
Landgericht, Hersbruck
Gutsherrschaft
Hand- und Spanndienste
Baukostenübernahme
Kirchenvermögen
Bauaufsicht
Verwalter Artelshofen
Verwaltershaus
Eigentum herrschaftliches
Indexbegriff Ort
Alfalter, Kirche
Artelshofen, Kirche
Artelshofen, Pfarrhaus
Artelshofen, Verwaltershaus
Enzendorf
Harnbach
Hersbruck
Kirchensittenbach, Kirche
Vorra

Laufzeit
1576 - 1843

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 13:02 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1576 - 1843

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