Gliederung
3.2. Domänen
Domänenverwaltung: Die Volksrepräsentanten Portiez de l'Oise, Briez und Haussmann richteten am 21. November 1794 in Aachen eine Domänendirektion ein, die zuständig war für alle Domänen im Bereich der Zentralverwaltung der eroberten Lande O O zwischen Maas und Rhein. Dem Direktor unterstanden sieben Inspektoren, die ihre Aufgaben im Rahmen der sieben Bezirksverwaltungen ausübten. Diesen wiederum unterstanden eine Reihe von Empfängern mit einzelnen Büros. Zum Domänendirektor wurde Menessier-Duplessis ernannt, der am 13. Dezember 1794 der Zentralverwaltung in Aachen seine Vollmachten überreichte. Für seine Arbeit galten die Grundsätze, die am 19. November 1794 für die Domänendirektion in Brüssel formuliert worden waren und die durch zwei umfangreiche Beschlüsse der Volksrepräsentanten vom 29. November 1794 sowie weitere vom 31. Juli und 3. Oktober 1795 spezifiziert wurden. Die Direction des Domaines entre Meuse et Rliin zu Aachen wurde durch den Beschluß des Exekutivdirektoriunis in Paris vom 17. Mai 1796 zusammen mit den anderen Verwaltungen aufgehoben. Sie beendete ihre Tätigkeit zum 24. August 1796. Ihre Aufgaben gingen an den neu ernannten Generaldirektor der eroberten Lande zwischen Maas und Rhein, Pruneau, über, der im Hinblick auf sie seinerseits der Nationalregie der Einregistrierung und Domänen in Paris unterstand. Er unterteilte das gesamte ihm unterstellte Gebiet in vier Divisionen. Entsprechend setzte er vier Domäneninspektoren ein, die ihre Sitze in Aachen, Bonn, Düren und Geldern hatten. Diesen unterstanden Domänen- und Kontributionsempfänger in insgesamt einundzwanzig Büros. Darüber hinaus gab es je drei Domänenverifikatoren und Kontributionskontrolleure, die keine festen Sitze hatten. Zum Generalempfänger der Domänen und Kontributionen wurde Tupigny ernannt. Der Beschluß des Exekutivdirektoriums in Paris vom 24. Februar 1797 und der des Generals Hoche vom 12. März 1797 beendeten die Tätigkeit der bisherigen Verwaltungen und damit auch die des Generaldirektors Pruneau, der Inspektoren, Verifikatoren und Kontrolleure sowie der Domänen- und Kontributionsempfänger. Am 18. März 1797 mit Wirkung ab 21. März 1797 übertrug Hoche die Verwaltung der Nationaldomänen und die Erhebung der Abgaben und Kontributionen in den eroberten O O Ländern dem Heereslieferanten K. F. Durbach, der allem Anschein nach die bisherigen Beamten übernahm. Als Amtssitz wurde Bonn bestimmt. Die Unzuträglichkeiten, die mit der Durbach'schen Verwaltung der Domänen und Kontributionen verbunden waren, veranlaßten Hoche, den mit ihm geschlossenen Vertrag am 4. Juni 1797 zu kündigen. Mit sofortiger Wirkung hörten die Funktionen sowohl Durbachs als auch seiner Angestellten – und damit der Domäneninspektoren und -empfanger in den einzelnen Büros – auf. Die Verwaltung der Domänen sowie der Kontributionen und Requisitionen ging – unter Aufsicht der Intermediärkommission – an die Bezirksverwaltungen und die Senate der Städte Köln und Aachen über, und der Klerus wurde wieder in den Besitz und die Verwaltung seiner Güter eingesetzt, hatte dafür aber zu den öffentlichen Lasten beizutragen. Aus dem Bereich der Domänenverwaltung dieser Zeit ist nur wenig Material überliefert. Die Akten der Domäneridirektion (21. November 1794-23. August 1796) befinden sich im Landeshauptarchiv Koblenz (Bestand 241 ff., Nr. 35-116). Von den Akten der Domäneninspektionen sind nur wenige Nummern aus den drei Bereichen der Inspektionen Bonn und Geldern erhalten. Die Akten der Domänenbüros sind nur spärlich überliefert, am reichhaltigsten noch aus den der Domäneninspektion Geldern unterstehenden Büros. Inventare über die Akten der Domänenbüros im Jahr 1797 sind überliefert für Geldern, Goch, Kleve und Moers (in: MRli Nr. 2053, 2331 I). Vgl. auch: MRliNr. 1733,1734, 1958 I, 1992, 2001, 2053, 2331 I-II, 2431, 2433, 2577, 2677; Kurköln II, Nr. 4788 III. – Kalender für das 5. Jahr S. 56 f. – Scotti, Verordnungen in Cleve Bd. 5, Anhang Nr. 5, S. 8 f. – Daniels, Handbuch Bd. 6, S. 22 f., 359-363, 406-411, 413 f., 424-427. – Schmidt, Sources, S. 44-48. – Hansen, Quellen, Bd. 3, Nr. 103, S. 333 f., Nr. 257, S. 912 f. Anm. 2, Nr. 262 f. S. 931-940, Nr. 270, S. 955-961, Nr. 275, S. 985-992, Nr. 280, S. 999-1007. – Keßler, Behörden-Organisation, in: DürenGBll, 1956, S. 94.
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Lande zwischen Maas und Rhein (AA 0632) >> 3. Arrondissement Jülich- (Berg- ) Aachen zu Aachen und Düren
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AA 0632 Lande zwischen Maas und Rhein (AA 0632)
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24.06.2025, 2:19 PM CEST
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