De Ivre Emphyteutico : Darin[n] angezaigt wirdet, wie es zwischen dem Grundtherrn, vnd dem Bawrechter, ... gehandelt ... solle werden, ... = Bawrecht die man sonst nendt Erbrecht

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Weitere Titel
De Iure Emphyteutico
Baurecht nennt Grundherrn
Bawrecht die man sonst nendt Erbrecht
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 55 a#Beibd.2
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Text dt.

Erschienen in
Dienstbarkhaiten Stättlicher und Bäwrischer Erbaigenguetter / solliches alles mt sunderm fleiß verteutscht, jetzund abermals an vil orten gemehrt und gebessert durch ... Martinum Pegium ; XXVII Bl.

Ereignis
Veröffentlichung
(wann)
1559
Urheber

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10144872-2
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:37 MESZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 1559

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