Kapitel

§. 5. Ob Straßenraub ohne Unterschied einer größeren Strafe, als Diebstahl, unterworfen sey?

§. 5. Ob Straßenraub ohne Unterschied einer größeren Strafe, als Diebstahl, unterworfen sey?

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Müller, Johann Bernhard. - Johann Bernhard Müllers, Herzoglich Sächsischen Altenburgischen Hofadvocatens und Landrichters zu Ronneburg Versuch, über Anwendung der Grundsätze des Naturrechts auf peinliche Verbrechen

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:25 MESZ

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