Urkunden
Hans Aichelin, seßhaft zu Nellingen, wegen Annahme fremder Kriegsdienste wider die landesherrlichen Verbote und Mandate zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., künftig ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr einem fremden Herrn in den Krieg zuzuziehen und seine Gefängnisatzung selbst zu bezahlen, gelobt unter Eid, dies zu befolgen, und schwört U.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4773
- Extent
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Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
- Further information
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Siegler: Hieronymus Welling, B. und des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Context
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Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 2. Stuttgart, Amt >> 2.2. Vogteiorte >> 2.2.3. Propstei Nellingen >> 2.2.3.2. Nellingen
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Aichelin, Hans; um 1553
- Indexentry place
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Nellingen : Ostfildern ES
- Date of creation
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1553 November 20
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:49 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1553 November 20
Other Objects (12)
Jörg Wolff, seßhaft zu Bonlanden, wegen Annahme fremder Kriegsdienste zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte freigel. und weiterer Strafe mit der Auflage entledigt, künftig ohne landesherrliche Erlaubnis keinem fremden Herrn mehr zuzuziehen und seine Gefängnisatzung selbst zu bezahlen, gelobt unter Eid, diese Artikel zu halten, und schwört U.
Bartholomäus Dollinger aus Diefenbach, zu Maulbronn gef. wegen Annahme fremder Kriegsdienste und Vernachlässigung von Frau und Kindern, schwört nach Bezahlung seiner Gefängnisatzung U. und verspricht eidlich, sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr fremden Herren zuzuziehen oder gar auszuwandern.
Gall Boffinger (Bofinger) aus Oberesslingen, wegen Annahme fremder Kriegsdienste zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., künftig ohne obrigkeitliche Erlaubnis oder Wissen keinem fremden Herrn mehr in den Krieg zuzuziehen und seine Atzung selbst zu bezahlen, gelobt eidlich, dies zu halten, und schwört U.
Michel Heffner aus Illingen, wegen Annahme fremder Kriegsdienste, wodurch auch seine Frau ohne Unterhalt zuhause zurückblieb, zu Vaihingen gef. und strafbar geworden, jedoch begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, seine Atzung zu bezahlen und zeitlebens nicht mehr ohne Erlaubnis seines Landesherrn einem fremden Herrn in den Krieg zuzuziehen.