Bestand
Haake, Milly; Vikarin (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Die 1900 geborene Milly Haake gehörte zu den ersten Vikarinnen Deutschlands. Nach dem Schulbesuch in Hamm erhielt sie dort 1922 das Zeugnis der Reife. Während ihrer Ausbildung zur Apothekerin in Passau lernte sie die Mönche und deren Leben in einem Kloster kennen, was sie dazu veranlasste, sich mit theologischen Fragen zu beschäftigen und ein Studium der evangelischen Theologie anzustreben. Als Milly Haake 1947 als Nachfolgerin von Maria Wellers Vertrauensvikarin von Westfalen wurde und die Leitung der Konvente der Vikarinnen innehatte, setzte sie sich stark für die Regelung der Anstellung für Vikarinnen ein, da es dies bislang noch nicht gab. Insgesamt hat sie sich für eine Verbesserung der Arbeits- und Vertragsverhältnisse für Frauen eingesetzt, da es für diese Dinge noch keine gesetzlichen Regelungen gab. Im Jahr 1974 verstarb Milly Haake. Der Nachlass von Milly Haake wurde dem Archiv 1997 von der Hammer Stadtarchivarin i.R. Ilsemarie von Scheven übermittelt. Es handelt sich hierbei um Briefkorrespondenzen der Vikarin mit verschiedenen Persönlichkeiten, darunter auch weitere Vikarinnen. Die Briefe stammen aus der Zeit zwischen 1936 und 1968. Weitere Materialien befinden sich bei Heidemarie Wünsch. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.49 Nr. ... (hier folgt die Ar-chivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.49 Nr. ..."
Form und Inhalt: Die 1900 geborene Milly Haake gehörte zu den ersten Vikarinnen Deutschlands. Nach dem Schulbesuch in Hamm erhielt sie dort 1922 das Zeugnis der Reife. Während ihrer Ausbildung zur Apothekerin in Passau lernte sie die Mönche und deren Leben in einem Kloster kennen, was sie dazu veranlasste, sich mit theologischen Fragen zu beschäftigen und ein Studium der evangelischen Theologie anzustreben.
Als Milly Haake 1947 als Nachfolgerin von Maria Wellers Vertrauensvikarin von Westfalen wurde und die Leitung der Konvente der Vikarinnen innehatte, setzte sie sich stark für die Regelung der Anstellung für Vikarinnen ein, da es dies bislang noch nicht gab. Insgesamt hat sie sich für eine Verbesserung der Arbeits- und Vertragsverhältnisse für Frauen eingesetzt, da es für diese Dinge noch keine gesetzlichen Regelungen gab. Im Jahr 1974 verstarb Milly Haake.
Der Nachlass von Milly Haake wurde dem Archiv 1997 von der Hammer Stadtarchivarin i.R. Ilsemarie von Scheven übermittelt. Es handelt sich hierbei um Briefkorrespondenzen der Vikarin mit verschiedenen Persönlichkeiten, darunter auch weitere Vikarinnen. Die Briefe stammen aus der Zeit zwischen 1936 und 1968.
Weitere Materialien befinden sich bei Heidemarie Wünsch.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.49 Nr. ... (hier folgt die Ar-chivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.49 Nr. ..."
- Reference number of holding
-
3.49
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Date of creation of holding
-
1936 - 1968
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1936 - 1968