Archivale

Einweisung von Häftlingen in die Arbeitserziehungslager.

Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellen


Wiederholte, mit Facharbeiter und Arbeitskräftemangel begründete, Anträge der Staatspolizei(leit)stellen an das Reichssicherheitshauptamt - IV C 2 -, politische Häftlinge in den Arbeitserziehungslagern zu belassen bzw. dorthin einzuweisen, kann nicht entsprochen werden. Hinweis auf die grundlegenden Bestimmungen zur Errichtung von Arbeitserziehungslagern. Erlaß vom 28.05.1941 und 28.05.1941/12.12.1941 Abs. IV Ziffer 9 a Arbeitsverweigerer, arbeitsvertragsbrüchige und arbeitsunlustige Elemente, deren Verhalten einer Arbeitssabotage gleichkommt, werden in die Arbeitserziehungslager eingewiesen. Vollzug der Schutzhaft hat nach Erlaß des Reichsministers des Innern vom 29.01.1938 - Pol. S V 1 Nr.70/37 179g grundsätzlich nur in Konzentrationslagern zu erfolgen.

Archivaliensignatur
0.4, 075/0422a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 9
former reference number: 9, Folio 63, 68
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV C 2 Allg. 42275
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original
Sonstige Erschließungsangaben
Verwandtes Material: Erlaß des Reichsführers-SS und Ch. d. Dt. Pol. vom 28.05.1941 - S II C 3 Nr. 9466/40-273

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
27.08.1942

Weitere Objektseiten
Provenienz
Reichssicherheitshauptamt, Berlin
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 27.08.1942

Ähnliche Objekte (12)