Bestand
Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
1949 wurde ein Bundesminsterium für gesamtdeutsche Fragen (BMG)
geschaffen, das durch Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 11.
Nov. 1969 im Rahmen der Regierungsneubildung in Bundesministerium für
innerdeutsche Beziehungen (BMB) umbenannt wurde.
Die Aufgaben wurden im ersten Jahresbericht der Bundesregierung
für 1949/50 wie folgt beschrieben:
"Das
Ministerium verkörpert in seiner Existenz die Forderung der
Bundesregierung, über das Gebiet der Bundesrepublik hinaus alle
Deutschen zu vertreten. Es ist der politische Konzentrationspunkt der
Kräfte, die sich aktiv für die Wiedervereinigung aller Deutschen in
Freiheit und für ein Entgegentreten gegen den kommunistischen
Expansionsdrang einsetzen. Als Hüter, Mahner und Förderer hat das
Ministerium da einzugreifen, wo gesamtdeutsche Fragen beraten und
entschieden werden."
Seit 1955 wurden die
Aufgaben des Ministeriums im Rahmen des Bundeshaushaltsplans (EPl. 27)
wie folgt beschrieben:
"Der Bundesminister für
gesamtdeutsche Fragen hat die Aufgabe, die Wiederherstellung der
Einheit Deutschlands vorzubereiten und die dem deutschen Volkstum
drohenden Gefahren, besonders in den Grenzgebieten abzuwehren. Der
Sonderstellung Berlins ist durch Errichtung einer Abteilung in Berlin
Rechnung getragen worden."
Nach der
Wiedervereinigung wurde das Ministerium durch Organisationserlass des
BK vom 18. Jan. 1991 aufgelöst, die Abwicklung erfolgte im
wesentlichen durch das BMI.
Organisation:
Gemäß vorläufigem Organisationsplan vom 15. Sept.
1950 gliederte sich das Ministerium in vier Abteilungen: Z mit drei
Referaten (u.a. für Kabinettssachen, Bundestags- und
Bundesratsanglegenheiten, Haushalt, Justitiariat, Personalien,
Besoldung, Wohnraumbetreuung, Innerer Dienst, Presse, Information,
Archiv, Bücherei, Statistik), I - Angelegenheiten des deutschen
Ostens, mit fünf Referaten (u.a. für Verfassungs- und
Verwaltungswesen, Verbindung zu den Ministerien, Kultur- und
Volkspolitische Fragen, Angelegenheiten der politischen Flüchtlinge),
II - Vertretung des Ministeriums in Berlin, mit fünf Referaten (u.a.
für politische-, wirtschaftliche-, soziale-, kulturelle- und
Verwaltungsangelegenheiten, Presse- und Informationsstelle), III -
Angelegenheiten der Grenzgebiete, mit drei Referaten (u.a. für
politische- und Rechtsangelegenheiten, landsmannschaftliche,
kulturelle, geschichtliche, wirtschaftliche und soziale Fragen). Im
Febr. 1970 wies das BMB folgende Struktur auf: I - Verwaltung und
Förderungsmassnahmen, I A - Verwaltung, Zonenrand, Grenzgebiete (sechs
Referate zuständig für: Organisation, Personal,Haushalt, Justitiariat,
Innerer Dienst, Zonenrandförderung, Grenzgebiete, Strukturpolitische
Massnahmen im Zonenrandgebiet), I B - Förderungsmassnahmen, Sicherheit
(fünf Referate u.a. für Sicherheit, Betreuungsmassnahmen,
Besuchsreiseverkehr, Vertriebene, Flüchtlinge, Ethnopolitische
Angelegenheiten, Wirtschaftspläne der bezuschussten Organisationen,
Datenverarbeitung), II - Politik, Öffentlichkeitsarbeit, II A -
Politische Grundsatzfragen (sieben Referate u.a. für Politik,
Völkerrecht, Staatsrecht, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Verkehr,
Ernährung, Landwirtschaft, Kultur, Arbeit, Soziales), II B -
Öffentlichkeitsarbeit (sieben Referate u.a. für Grundsatzfragen und
Planung der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Film, Funk,
Fernsehen, Bild, Ton, Politische Bildung, Jugend, Begegnungen,
Pressepolitische Aufgaben, Publikationen), III - Gesamtdeutsche Arbeit
in Berlin (10 Referate u.a. für Verwaltung, politische, kulturelle,
pressepolitische, rechtliche, wirtschaftliche Angelegenheiten Berlins,
Informationsreisen, Betreuungsmaßnahmen besonderer Art,
Deutschlandpolitische Forschung, Gesamtdeutsche Bildungsaufgaben in
Berlin). Im Aufgabenzuschnitt gab es im Verhältnis zu den anderen
Ressorts kaum Veränderungen. Das Berlinfahrtenprogramm wurde im Dez.
1970 vom BMJFG übernommen. In den achziger Jahren wurde die
deutsch-deutsche Politik zunehmend vom Bundeskanzleramt bestimmt; in
der Organisation des Ministeriums kam dies aber nicht zum Ausdruck. Im
April 1989, vor Beginn des Prozesses der Wiedervereinigung, lag
folgende Organisationsstruktur vor: Z - Verwaltung, Struktur- und
Förderungsmassnahmen, Z A - Verwaltung (sechs Referate u.a. für
Verwaltung, Personal, Organisation, Haushalt, Justitiariat, Innerer
Dienst, Sicherheit, Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten,
Koordinierung der Datenverarbeitung), Z B - Struktur- und
Förderungsmassnahmen (fünf Referate u.a. für
Zonenrandförderungsgesetz, Strukturpolitik, soziale und kulturelle
Zonenrandförderung, Schadensregulierung, Grenzgebiete, Institutionelle
Förderung, Datenschutz, Vertriebene, Flüchtlinge, ethnopolitische
Angelegenheiten, Hilfsmaßnahmen), I - Bildungs- und
Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, I A - Bildungs- und
Öffentlichkeitsarbeit (sechs Referate u.a. für
Grundsatzangelegenheiten, Planung, politische Bildung,
Deutschlandforschung, Publikationen, pressepolitische Aufgaben, Film,
Funk, Fernsehen, Bild, Ton, Meinungsumfragen, Dokumentationen,
Besuchergruppen), I B - Kultur (vier Referate u.a. für Kulturabkommen,
Kulturelle Massnahmen, Kirchenfragen, Begegnungen, Jugend, Familie,
Sport), II - Deutschlandpolitik, II A - Grundsatzangelegenheiten (vier
Referate u.a. für politische Grundsatzfragen, Verhandlungslage,
Koordinierung, politische Analyse, Völker- und Verfassungsrecht,
Internationale Organisationen, Menschenrechte, innerdeutsche Grenzen),
II B - Besondere Bereiche (vier Referate u.a. für Verwaltung,
Reiseverkehr, Wirtschaft, Finanzen, Post, Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Umweltschutz, Technologie, Rechts- und
Vermögensangelegenheiten, Verkehr), III - Verbindungsstelle Berlin,
Humanitäre Aufgaben, III A - Verbindungsstelle Berlin (sechs Referate
u.a. für Verwaltung, politische, wirtschaftliche, kulturelle,
wissenschaftliche, pressepolitische Angelegenheiten Berlins,
Informationsreisen, politische Bildungsaufgaben in Berlin, DDR-
Forschung, Systemvergleich), III B - Humanitäre Aufgaben (vier
Referate u.a. für Häftlingsangelegenheiten, Familienzusammenführung,
Rechtsschutz, Betreuung).
Die Politik des
Ministeriums erfolgte gerade in den fünfziger Jahren auch durch die
Steuerung und Finanzierung privatrechtlich organisierter
Organisationen und Vereinigungen. Hier sind vor allem zu nennen der
Verein zur Förderung der Wiedervereinigung Deutschlands e.V., der
Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (B 209), die
Zentralstelle für gesamtdeutsche Hochschulfragen, Informationsbüro
West. Sie gingen im Jahre 1969 im Gesamtdeutschen Institut (B 285)
auf.
Minister waren:
Jakob Kaiser (CDU), Sept. 1949 - Okt. 1957
Ernst Lemmer (CDU), Okt. 1957 - Dez. 1962
Rainer Barzel (CDU), Dez. 1962 - Okt. 1963
Erich Mende (FDP), Okt. 1963 - Okt. 1966
Johann Baptist Gradl (CDU), Okt. - Dez. 1966
Herbert Wehner (SPD), Dez. 1966 - Okt. 1969
Egon Franke (SPD), Okt. 1969 - Okt. 1982
Rainer Barzel (CDU), Okt. 1982 - März 1983
Heinrich Windelen, (CDU), März 1983 - März 1987
Dorothee Wilms (CDU), März 1987 - Jan. 1991
Beamtete Staatssekretäre waren:
Franz
Thedieck, Sept. 1949 - Jan. 1964
Carl Krautwig,
Nov. 1964 - April 1968
Günter Wetzel, April
1968 - Okt. 1971
Heinz Morgenstern, Nov.1971 -
Jan. 1977
Dietrich Spangenberg, Febr.1977 -
Okt. 1982
Ludwig A. Rehlinger, Okt. 1982 - Mai
1988
Walter Priesnitz, Mai 1988 - Jan.
1991
Durch Erlass des Bundesministers für
gesamtdeutsche Fragen vom 24. März 1952 wurde ein Forschungsbeirat für
Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands (FB) als unabhängige und
überparteiliche Institution mit Sitz in Berlin gegründet mit der
Aufgabe, die wirtschaftliche und soziale Lage und Entwicklung in der
DDR zu beobachten und zu analysieren sowie die wirtschaftliche und
sozialpolitische Integration beider Teile Deutschlands nach einer
Wiedervereinigung vorzubereiten. Im Laufe der Jahre verlagerte sich
die Aufgabenstellung auf eine Beobachtung der wirtschaftlich sozialen
Entwicklung in beiden Teilen Deutschlands. Der Forschungsbeirat setzte
sich zusammen aus Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Politikern
und Vertretern der wirtschafts- und sozialpolitischen
Spitzenorganisationen. Im Bedarfsfall wurden Sachverständige
hinzugezogen. Kern des Forschungsbeirats bildete ein Forscherkreis,
dem der Präsident mit seinen Vertretern sowie Wissenschaftlern auf dem
Gebiet der DDR-Forschung angehörten. Daneben gab es ein Plenum mit
zahlreichen Ausschüssen. Die Arbeit des Forschungsbeirats galt als
vertraulich, Arbeitsergebnisse sollten nur mit Billigung des
Bundeskabinetts veröffentlicht werden. Seine Tätigkeit endete am 8.
April 1975. Die Aufgaben gingen im wesentlichen über auf den
Arbeitskreis für vergleichende Deutschlandforschung sowie im
wirtschaftlich-sozialen Bereich auf die Forschungsstelle für
gesamtdeutsche wirtschaftlich und soziale Fragen. Präsidenten waren
MinDir. a.D. Dr. Friedrich Ernst (1952-Okt. 1958) und MdB Dr. Johann
Baptist Gradl (Okt. 1958-1975).
Vorarchivische Ordnung: Die
Ordnung der Akten erfolgte nach abteilungs-, teilweise nach
referatsbezogenen Aktenplänen.
Ein Aktenplan
für das gesamte Ministerium wurde trotz diverser Anläufe bis zur
Auflösung 1991 nicht erstellt. Infolge ständiger
Organisationsänderungen konnten die Teilaktenpläne bei der Ordnung des
Bestandes nur ansatzweise als Ordnungskriterium dienen. Die
Überlieferung des Ministeriums hat angesichts der Fülle von
angefallenen Informationen und ihrem geringen Grad an Strukturierung
in Teilen den Charakter von Sammlungsgut.
Zitierweise: BArch B
137/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 137
- Umfang
-
25882 Aufbewahrungseinheiten; 1238,7 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Innerdeutsche Beziehungen
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- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (BMB), 1969-1990
Entstanden
- 1949-1991