Archivale
Bürgermeister und Rat der Stadt Berlin bekennen, daß sie von den Gebrüdern Otto, Joachim, Peter, Claus und Abel [von] Brösicke (Brosicke), Erbsassen zu (Zeistow), 200 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, schriftlicher oder mündlicher, halbjährlicher Kündigung mit 12 Talern Jahreszins jeweils zu Martini zu verzinsen und die Gesamtsumme zum gleichen Termin nach erfolgter Kündigung zurückzuzahlen. ...
- Reference number
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23A O.255 D
- Context
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Rep. 23A Kurmärkische Stände - Urkunden >> Rep. 23A Kurmärkische Stände / Obligationen adliger Familien - Urkunden
- Holding
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23A (4711) Rep. 23A Kurmärkische Stände - Urkunden
- Date of creation
-
1557.11.15
- Other object pages
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- Last update
-
07.04.2025, 11:30 AM CEST
Data provider
Brandenburgisches Landeshauptarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1557.11.15
Other Objects (12)
![Bürgermeister und Rat der Städte Alt- und Neustadt Brandenburg bekennen, daß sie für sich und alle Städte der Mark Brandenburg von Peter [von] Brösicke (Brosicke), Erbsassen zu (Czeistow), 750 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, halbjährlicher Kündigung mit 45 Talern Jahreszins aus den Einkünften und Gefällen der Städte jeweils zu Luciae in der Behausung des Peter [von] Brösicke zu verzinsen und die Gesamtsumme zum gleichen Termin nach erfolgter Kündigung zurückzuzahlen. ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5c2a3dc8-6b03-4a7f-bd05-e3a6f15dffce/full/!306,450/0/default.jpg)
Bürgermeister und Rat der Städte Alt- und Neustadt Brandenburg bekennen, daß sie für sich und alle Städte der Mark Brandenburg von Peter [von] Brösicke (Brosicke), Erbsassen zu (Czeistow), 750 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, halbjährlicher Kündigung mit 45 Talern Jahreszins aus den Einkünften und Gefällen der Städte jeweils zu Luciae in der Behausung des Peter [von] Brösicke zu verzinsen und die Gesamtsumme zum gleichen Termin nach erfolgter Kündigung zurückzuzahlen. ...
![Bürgermeister und Rat der Städte Berlin und Cölln bekennen, daß sie für sich und alle Städte der Mark Brandenburg von Heine [von] Brösicke, Erbsassen zu Ketzür (Ketzur), 3057 Taler und 3 Ort[...] bei beiderseitiger, vierteljährlicher Kündigung mit 183 1/2 Talern Jahreszins jeweils zu Martini in der Bahausung des Heine [von] Brösicke in Ketzür zu verzinsen und die Gesamtsumme nach erfolgter Kündigung zum gleichen Termin und am gleichen Ort zurückzuzahlen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1d5eb50e-31ad-4b46-a081-06ac2b5e2193/full/!306,450/0/default.jpg)
Bürgermeister und Rat der Städte Berlin und Cölln bekennen, daß sie für sich und alle Städte der Mark Brandenburg von Heine [von] Brösicke, Erbsassen zu Ketzür (Ketzur), 3057 Taler und 3 Ort[...] bei beiderseitiger, vierteljährlicher Kündigung mit 183 1/2 Talern Jahreszins jeweils zu Martini in der Bahausung des Heine [von] Brösicke in Ketzür zu verzinsen und die Gesamtsumme nach erfolgter Kündigung zum gleichen Termin und am gleichen Ort zurückzuzahlen.

Bürgermeister und Rat der Stadt Berlin bekennen, daß sie von Claus von der Gröben, Erbsassen zu Kotzeband (Kotzewandt), 1000 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, halbjähriger Kündigung mit 60 Talern Jahreszins jeweils zu Martini zu verzinsen und die Gesamtsumme nach erfolgter Kündigung zum gleichen Termin zurückzuzahlen. ...
![Bürgermeister und Rat der Städte Alt- und Neustadt Brandenburg bekennen, daß sie für sich und alle Städte der Mark Brandenburg von Peter [von] Brösicke (Brosicke), Erbsassen zu (Czeistow), 625 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, vierteljährlicher Kündigung mit 37 1/2 Talern Jahreszins jeweils zu Martini episcopi aus dem Einkommen des Hilfsgeldes der Städte zu verzinsen und die Gesamtsumme zum gleichen Termin nach erfolgter Kündigung zurückzuzahlen. ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3f701e44-7713-4c74-a4cb-42c5ae5afac1/full/!306,450/0/default.jpg)
Bürgermeister und Rat der Städte Alt- und Neustadt Brandenburg bekennen, daß sie für sich und alle Städte der Mark Brandenburg von Peter [von] Brösicke (Brosicke), Erbsassen zu (Czeistow), 625 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, vierteljährlicher Kündigung mit 37 1/2 Talern Jahreszins jeweils zu Martini episcopi aus dem Einkommen des Hilfsgeldes der Städte zu verzinsen und die Gesamtsumme zum gleichen Termin nach erfolgter Kündigung zurückzuzahlen. ...
![Bürgermeister und Rat der Städte Alt- und Neustadt Brandenburg bekennen, daß sie von Jürgen [von] Brösicke (Brosicke), Bürger der Altstadt Brandenburg, 300 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, vierteljährlicher Kündigung mit 18 Talern Jahreszins jeweils zu Johannis Baptistae (von dato) durch den Rat der Neustadt Brandenburg in der Behausung des Jürgen [von] Brösicke zu verzinsen und die Gesamtsumme zum gleichen Termin nach erfolgter Kündigung zurückzuzahlen. ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/27b75848-71af-4c64-bde9-3c2c237ccf88/full/!306,450/0/default.jpg)
Bürgermeister und Rat der Städte Alt- und Neustadt Brandenburg bekennen, daß sie von Jürgen [von] Brösicke (Brosicke), Bürger der Altstadt Brandenburg, 300 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, vierteljährlicher Kündigung mit 18 Talern Jahreszins jeweils zu Johannis Baptistae (von dato) durch den Rat der Neustadt Brandenburg in der Behausung des Jürgen [von] Brösicke zu verzinsen und die Gesamtsumme zum gleichen Termin nach erfolgter Kündigung zurückzuzahlen. ...
![Bürgermeister und Rat der Altstadt Brandenburg bekennen, daß sie von Friedrich [von] Britzke, Domdechant zu Halberstadt und dessen Bruder Henning [von] Britzke, Erbsassen zu Viesen, 1000 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger vierteljährlicher Kündigung mit 60 Talern Jahreszins jeweils zu Ostern zu verzinsen und die Gesamtsumme nach erfolgter Kündigung zurückzuzahlen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/803e6608-a3b8-4fa7-a1a9-3fa0ac925b8c/full/!306,450/0/default.jpg)