Ämter für Verteidigungslasten
Überlieferungsgeschichte
Auf Anordnung der französischen Militärregierung wurden in (Süd-)Baden noch 1945 bei den Bürgermeisterämtern der kreisfreien Städte Baden-Baden, Freiburg und Konstanz sowie bei den Kreisverwaltungen Requisitionsämter eingerichtet (insgesamt 21). Sie unterstanden der Dienst- und Fachaufsicht der Oberbürgermeister bzw. der Landräte. Unter staatliche Fachaufsicht wurden die Requisitionsämter durch Erlass des Bad. Ministeriums der Finanzen vom 6. März 1948 gestellt. Eine beim Finanzministerium eingerichtete Zentralstelle für Besatzungsangelegenheiten sorgte nun für eine einheitliche Durchführung, Verrechnung und Prüfung der Requisitionen im ganzen Land. Aus verschiedenen Günden, u.a. zur Einsparung von Verwaltungskosten und im Zusammenhang mit der Auflösung von französischen Kreisdelegationen wurden in den folgenden Jahren Requisitionsämter zusammengelegt, so dass sich die Sprengel der Requisitionsämter nicht mehr unbedingt mit den Kreisgebieten deckten. So wurden u.a. das Requisitionsamt Emmendingen mit dem der Stadt Freiburg und die der Kreise Waldshut und Säckingen mit dem des Kreises Lörrach vereinigt. Nach Aufhebung des Besatzungsstatuts und dem Inkrafttreten der Pariser Verträge 1955 nahmen in Baden-Württemberg auf Grund einer Anordnung des Finanzministeriums vom 17. November 1955 die für Besatzungslasten zuständigen Behörden die einheitliche Bezeichnung "Ämter für Verteidigungslasten" an. Mit Wirkung zum 1. April 1959 wurde die Organisation auf Grund des Gesetzes über die Neuorganisation der Verteidigungslastenverwaltung vom 12. Januar 1959 neu geregelt. Die Aufgaben der Ämter für Verteidigungslasten wurden nun von den unteren Verwaltungsbehörden durchgeführt. Durch zahlreiche Verordnungen des Finanzministeriums änderten sich in den folgenden Jahren die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der unteren Verwaltungsbehörden. Die Zahl der mit der Durchführung dieser Aufgaben betrauten unteren Verwaltungsbehörden nahm ab, indem diese gleichzeitig auch für andere Kreise zuständig wurden. Mit Wirkung zum 1. Januar 1990 wurden die Aufgaben für sämtliche Kreise im Regierungsbezirk Freiburg dem Bürgermeisteramt Freiburg und schließlich mit Wirkung zum 1. Juli 1992 dem Bürgermeisteramt Karlsruhe übertragen.
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Innenministerium
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- 13.11.2025, 14:41 MEZ
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Objekttyp
- Tektonik