Archivale
Vergehen von SHD-Angehörigen.
Adressat: SHD-Abteilung (mot) S. A. K.-Nord, Mitte, Süd, Neuß, Rev. 1-21 und Hafen, Fachf. der örtl. LS-Leitung
Schwere Vergehen von SHD Angehörigen werden nur in seltenen Fällen durch ordentliche Gerichte geahndet. Wenn die disziplinaren Strafmöglichkeiten erschöpft sind, wird ein Verfahren wegen Verstosses gegen § 9 des LG-Gesetzes eingeleitet. Bei Aburteilung durch ordentliche Gerichte ist ein Bericht in doppelter Ausfertigung vorzulegen.
- Archivaliensignatur
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0.4, 075/0041a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 62
former reference number: I149, Folio 33
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Höherer SS- und Polizeiführer bei den Oberpräsidenten von Westfalen, Hannover, der Rheinprovinz und beim Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe, im Wehrkreis VI, der BdO, Abteilung Lu. 4544 c; Münster vom 26.01.1942
Abschrift gefertigt von: Kommando der Schupo, L-5425 Düsseldorf
- Laufzeit
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04.02.1942
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Höherer SS- und Polizeiführer bei den Oberpräsidenten von Westfalen, Hannover, der Rheinprovinz und beim Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe, im Wehrkreis VI, der BdO, Abteilung Lu. 4544 c; Münster vom 26.01.1942
- Abschrift gefertigt von: Kommando der Schupo, L-5425 Düsseldorf
Entstanden
- 04.02.1942