Archivale

Vergehen von SHD-Angehörigen.

Adressat: SHD-Abteilung (mot) S. A. K.-Nord, Mitte, Süd, Neuß, Rev. 1-21 und Hafen, Fachf. der örtl. LS-Leitung


Schwere Vergehen von SHD Angehörigen werden nur in seltenen Fällen durch ordentliche Gerichte geahndet. Wenn die disziplinaren Strafmöglichkeiten erschöpft sind, wird ein Verfahren wegen Verstosses gegen § 9 des LG-Gesetzes eingeleitet. Bei Aburteilung durch ordentliche Gerichte ist ein Bericht in doppelter Ausfertigung vorzulegen.

Archivaliensignatur
0.4, 075/0041a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 62
former reference number: I149, Folio 33
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Höherer SS- und Polizeiführer bei den Oberpräsidenten von Westfalen, Hannover, der Rheinprovinz und beim Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe, im Wehrkreis VI, der BdO, Abteilung Lu. 4544 c; Münster vom 26.01.1942
Abschrift gefertigt von: Kommando der Schupo, L-5425 Düsseldorf
Laufzeit
04.02.1942

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Höherer SS- und Polizeiführer bei den Oberpräsidenten von Westfalen, Hannover, der Rheinprovinz und beim Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe, im Wehrkreis VI, der BdO, Abteilung Lu. 4544 c; Münster vom 26.01.1942
  • Abschrift gefertigt von: Kommando der Schupo, L-5425 Düsseldorf

Entstanden

  • 04.02.1942

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