- Location
-
Bamberg, Staatsbibliothek -- Chron.o.38
- VD17
-
VD17 12:000632N
- Extent
-
684 S.
- Notes
-
VD17-Nummer 2019 maschinell ergänzt
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Norimbergae
- (who)
-
Halbmayer
- (when)
-
1630
- Creator
-
Schmidt, Johann
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11438772-1
- Last update
-
16.04.2025, 8:49 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Schmidt, Johann
- Halbmayer
Time of origin
- 1630
Other Objects (12)

Acta Jnn Sachen Der Evangelischen Burgerschafft deß H. Römischen Reichs Stadt Augspurg, Betreffendt die alldort in Anno 1628. fürgegangene Kayserliche Commission, vnd bald darauff erfolgte Execution, In puncto Reformationis Religionis Augustanae Confessionis : Darinn auch etliche vnterschiedliche Theologische Bedencken zu finden, Ob ein Evangelische Burgerschafft vnd Gemeind, auff Obrigkeitlichen Befelch die Catholische Kirchen vnd Predigten, mit gutem Gewissen besuchen könne?

Acta Jnn Sachen Der Evangelischen Burgerschafft deß H. Römischen Reichs Stadt Augspurg, Betreffendt die alldort in Anno 1628. fürgegangene Kayserliche Commission, vnd bald darauff erfolgte Execution, In puncto Reformationis Religionis Augustanae Confessionis : Darinn auch etliche vnterschiedliche Theologische Bedencken zu finden, Ob ein Evangelische Burgerschafft vnd Gemeind, auff Obrigkeitlichen Befelch die Catholische Kirchen vnd Predigten, mit gutem Gewissen besuchen könne?

Acta Jnn Sachen Der Evangelischen Burgerschafft deß H. Römischen Reichs Stadt Augspurg, Betreffendt die alldort in Anno 1628. fürgegangene Kayserliche Commission, vnd bald darauff erfolgte Execution, In puncto Reformationis Religionis Augustanae Confessionis : Darinn auch etliche vnterschiedliche Theologische Bedencken zu finden, Ob ein Evangelische Burgerschafft vnd Gemeind, auff Obrigkeitlichen Befelch die Catholische Kirchen vnd Predigten, mit gutem Gewissen besuchen könne?

Rechtlichs Und zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen umb ein und zwaintzig Batzen, wie damaln im Röm. Reich bräuchig: Also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert und zweyntzig Gulden: Ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, und also für seine hundert dargelegte Reichsthaler, allein vier und zweyntzig, oder nur zweyntzig zu empfahen?

Acta Jnn Sachen Der Evangelischen Burgerschafft deß H. Römischen Reichs Stadt Augspurg, Betreffendt die alldort in Anno 1628. fürgegangene Kayserliche Commission, vnd bald darauff erfolgte Execution, In puncto Reformationis Religionis Augustanae Confessionis : Darinn auch etliche vnterschiedliche Theologische Bedencken zu finden, Ob ein Evangelische Burgerschafft vnd Gemeind, auff Obrigkeitlichen Befelch die Catholische Kirchen vnd Predigten, mit gutem Gewissen besuchen könne?
