Abschnitt
Titulus IX. Von dem Besitz oder Gewehr der erledigter Erbschafft. - Titulus XVI. Von Verjährung der stehender Rhenten oder Zinsen.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Becker, Jakob. - General und Universal Rechts Ordnung Abgetheilt In Zwey Theil : Deren das erstere die Titulen und §§. der Chur-Cöllnischer Rechts Ordnung sambt ihren Anmerckungen und Zusatzungen enthaltet, absonderlich aber in sich begreiffet die Materias von letzten Willens Vermächnüssen, Erbfolgungen ... ; Das andere aber von Wiederkauff, Bedrug über die Halbscheid ... handlet ; Alles Auß denen Geist- und Weltlichen Rechten, Reichs-Abschieden, auch Reichs-Cammer Gerichts Præiudicia und Urtheilen ... bestättigt ... daß ein jeglicher Lands-Brauch im Reich bey vorfallendem Zweiffel darauß erörtert und erkläret ... werden mögen ...
- Erschienen
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1723 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:51 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1723 -