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Titulus IX. Von dem Besitz oder Gewehr der erledigter Erbschafft. - Titulus XVI. Von Verjährung der stehender Rhenten oder Zinsen.

Titulus IX. Von dem Besitz oder Gewehr der erledigter Erbschafft. - Titulus XVI. Von Verjährung der stehender Rhenten oder Zinsen.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Becker, Jakob. - General und Universal Rechts Ordnung Abgetheilt In Zwey Theil : Deren das erstere die Titulen und §§. der Chur-Cöllnischer Rechts Ordnung sambt ihren Anmerckungen und Zusatzungen enthaltet, absonderlich aber in sich begreiffet die Materias von letzten Willens Vermächnüssen, Erbfolgungen ... ; Das andere aber von Wiederkauff, Bedrug über die Halbscheid ... handlet ; Alles Auß denen Geist- und Weltlichen Rechten, Reichs-Abschieden, auch Reichs-Cammer Gerichts Præiudicia und Urtheilen ... bestättigt ... daß ein jeglicher Lands-Brauch im Reich bey vorfallendem Zweiffel darauß erörtert und erkläret ... werden mögen ...

Erschienen
1723 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:51 MESZ

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Objekttyp

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Entstanden

  • 1723 -

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