Kapitel

16. Gesetz, betreffend Ausdehnung des Hamburgischen Stadtrechts in Bezug auf die Vermögensrechte der Ehegatten auf das ganze Staatsgebiet. Vom 25. Juli 1879

16. Gesetz, betreffend Ausdehnung des Hamburgischen Stadtrechts in Bezug auf die Vermögensrechte der Ehegatten auf das ganze Staatsgebiet. Vom 25. Juli 1879

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Urheberrechtsschutz nicht bewertet

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Hamburgische Ausführungs-Gesetze, Verträge und Verordnungen zu den Reichs-Justizgesetzen : Textausgabe mit kurzen Anmerkungen

Erschienen
1879

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:11 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1879

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