Bestand

Gesundheitsamt Rothenburg (Bestand)

Inhalt: Patientenakten von zu Sterilisierenden gemäß Gesetz über die Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1933.

Ausführliche Einleitung: Die staatlichen Gesundheitsämter wurden durch das Reichsgesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 an Stelle der bisherigen preußischen Kreisärzte eingerichtet. In den preußischen Landkreisen der Oberlausitz nahmen die Gesundheitsämter Görlitz, Hoyerswerda, Rothenburg und Lauban ihreTätigkeit auf. Ihre Aufgabe bestand u. a. in der Ausstellung von ärztlichen Gutachten und Feststellungen, die der Durchsetzung des Gesetzes zur "Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933 und der sogenannten Euthanasie-Ermächtigung Hitlers zur "Vernichtung lebensunwerten Lebens" dienten. Nach der Auflösung des Landes Preußen wurden die Kreise Hoyerswerda, Rothenburg und der diesseits der Neiße gelegene Teil des Kreises Görlitz dem Land Sachsen zugeordnet. Mit Verordnung vom 16. Juli 1945 wurden in Sachsen wieder Kreisgesundheitsämter und Stadtgesundheitsämter eingerichtet.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 50042
Umfang
(nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.03 Inneres >> 02.03.03.08 Gesundheitsbehörden

Bestandslaufzeit
1933 - 1945

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1933 - 1945

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