Archivale

Konrad [II.], Erzbischof von Magdeburg, vergleicht sich mit Wilhelm, Bischof von Lebus, dahingehend, dass letzterer einen festen Sitz im Sprengel des Bistums nimmt, sich mit seinem Domkapitel vergleicht und dieses gleichfalls am Sitz des Bischofs und der Domkirche seinen Sitz nimmt. Als Richter im Vergleich sollen seitens des Erzstifts Burkhard, erzbischöflicher Kammerdiener, und Magister Ritter, Scholasticus des Erzstifts, wirken, seitens des Hochstifts Lebus der Archidiakon Konrad und Bruder Siegfried von Quartschen. Weiterhin trifft er Bestimmungen über die Zehntabgabe an das Erzbstift und den Bischof sowie über das Präsentationsrecht des Erzstifts für den Propst von Lebus. "actum Magdeburck, anno domini M°CC° LXX° sexto, duodecimo kalendas Aprilis."

Archivaliensignatur
10A Hochstift Lebus U (1) A

Kontext
Rep. 10A Hochstift Lebus >> Rep. 10A Hochstift Lebus - Urkunden
Bestand
10A Hochstift Lebus (1698219) Rep. 10A Hochstift Lebus

Laufzeit
1276.03.21

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Letzte Aktualisierung
07.04.2025, 11:39 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1276.03.21

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