Monografie
Historische Nachlese, von dem Sächsischen Printzen-Raube, und insonderheit zu des Herrn Hof-Rath Trillers wohlverdienten Köhler, aus welchem die merckwürdigsten Stellen beygebracht, und mit einigen ... noch unbekannt gebliebenen Nachrichten erläutert werden
- Standort
-
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden -- Hist.Sax.C.1534
- VD 18
-
VD18 1056358X
- Umfang
-
112 S.
- Sprache
-
Deutsch
- Reihe
-
Drucke des 18. Jahrhunderts
Projekt: Verzeichnis der im deutschen Sprachraum erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)
- Urheber
-
Gleichmann, Johann Zacharias
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
SLUB Dresden
- Erschienen
-
Erfurt : Jungnicol , 1751
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:14-db-id3725412328
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:19 MESZ
Datenpartner
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Gleichmann, Johann Zacharias
- SLUB Dresden
Entstanden
- Erfurt : Jungnicol , 1751
Ähnliche Objekte (12)

Gespräch 7, Entrevüe 1: Himmlische Ergötzlichkeit der Sionitischen Gesellschafft, oder Hertzerfreuliches Andencken Der Selig-Glaubigen im ewigen Leben Des ehemals in der streitenden Kirche auf Erden genossenen göttlichen Schutzes, wundersamer Führung, ertragener Leiden, und ausgeübter guter Ritterschafft des Glaubens : Nach heilsamer Anleitung göttlichen Worts zwischen Nathan und Daniel vorgestellet ; VII. Gespräch. I. Entrevüe

Jenaisches Responsum Jvris, Samt völligen Beyfall Dreyer Juristen-Facultäten, Worinne dargethan wird, Daß deren Avtoribvs derer in Druck gegebenen Bücher Und deren Cessionariis, Welche von hohen Obrigkeiten keine Privilegia darüber ausgewürcket, Kein Monopolivm solchen Bücher-Verkauffs zustehe, noch vor weltlichen Gerichten ein Recht zukomme, Andern den Nachdruck solcher Bücher zu verbieten, oder wider selbige deßhalben um Bestraffung nachzusuchen

Jenaisches Responsum Juris Samt völligen Beyfall Dreyer Juristen-Facultäten, Worinne dargethan wird, Daß denen Autoribus derer in Druck gegebenen Bücher Und deren Cessionariis, Welche von hohen Obrigkeiten keine Privilegia darüber ausgewürcket, Kein Monopolium solchen Bücher-Verkauffs zustehe, noch vor weltlichen Gerichten ein Recht zukomme, Andern den Nachdruck solcher Bücher zu verbieten, oder wider selbige deßhalben um Bestraffung nachzusuchen

Sonderbarer Bericht von dem im Anfange des jetzigen Seculi in der Gegend des Mayn-Stroms wunderbarer Weise als ein Fündel-Kind aufgefischeten Wunder-Mägdgen welches in der Heil. Tauffe Beatrix benahmet worden : Da denn nicht nur dieses Wunder-Kindes höchstbewundernswürdige Fata, Sondern auch was dasselbe, Nachdem es nun etwas in die Höhe gewachsen zu aller Menschen Verwunderung ... wunderthätig erzeigt ; Das allerbewundernswürdigste aber ist, daß dieses Wunder-Mägdgen wenig Jahr hernach mit einem hohen Printzen vermählet worden, ...
