Band
Th. 2: Des maldivischen Philosophen Robinson Leben, Reisen, Thaten, und Beherrschung der Philosophen-Insul. II. Theil
- Location
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 90322061
- Extent
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[2] Bl., S. [5]-224 : Frontisp. (Kupferst.) ; 8°
- Language
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Deutsch
- Notes
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2014. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90322061
- Bibliographic citation
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Des maldivischen Philosophen Robinson Leben, Reisen, Thaten, und Beherrschung der Philosophen-Insul. II. Theil
- Published
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Erfurt : Jungnicol , 1754 -
- Last update
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09.04.2025, 12:57 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Band
Time of origin
- Erfurt : Jungnicol , 1754 -
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Gespräch 7, Entrevüe 1: Himmlische Ergötzlichkeit der Sionitischen Gesellschafft, oder Hertzerfreuliches Andencken Der Selig-Glaubigen im ewigen Leben Des ehemals in der streitenden Kirche auf Erden genossenen göttlichen Schutzes, wundersamer Führung, ertragener Leiden, und ausgeübter guter Ritterschafft des Glaubens : Nach heilsamer Anleitung göttlichen Worts zwischen Nathan und Daniel vorgestellet ; VII. Gespräch. I. Entrevüe

Jenaisches Responsum Jvris, Samt völligen Beyfall Dreyer Juristen-Facultäten, Worinne dargethan wird, Daß deren Avtoribvs derer in Druck gegebenen Bücher Und deren Cessionariis, Welche von hohen Obrigkeiten keine Privilegia darüber ausgewürcket, Kein Monopolivm solchen Bücher-Verkauffs zustehe, noch vor weltlichen Gerichten ein Recht zukomme, Andern den Nachdruck solcher Bücher zu verbieten, oder wider selbige deßhalben um Bestraffung nachzusuchen

Jenaisches Responsum Juris Samt völligen Beyfall Dreyer Juristen-Facultäten, Worinne dargethan wird, Daß denen Autoribus derer in Druck gegebenen Bücher Und deren Cessionariis, Welche von hohen Obrigkeiten keine Privilegia darüber ausgewürcket, Kein Monopolium solchen Bücher-Verkauffs zustehe, noch vor weltlichen Gerichten ein Recht zukomme, Andern den Nachdruck solcher Bücher zu verbieten, oder wider selbige deßhalben um Bestraffung nachzusuchen

Sonderbarer Bericht von dem im Anfange des jetzigen Seculi in der Gegend des Mayn-Stroms wunderbarer Weise als ein Fündel-Kind aufgefischeten Wunder-Mägdgen welches in der Heil. Tauffe Beatrix benahmet worden : Da denn nicht nur dieses Wunder-Kindes höchstbewundernswürdige Fata, Sondern auch was dasselbe, Nachdem es nun etwas in die Höhe gewachsen zu aller Menschen Verwunderung ... wunderthätig erzeigt ; Das allerbewundernswürdigste aber ist, daß dieses Wunder-Mägdgen wenig Jahr hernach mit einem hohen Printzen vermählet worden, ...

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