Urkunde
Georg (Jorge), Graf von Henneberg, Deutschordenskomtur von Mergentheim, Doktor Hertnid vom Stein, Domdekan von Bamberg und apostolischer Protonota...
- Archivaliensignatur
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1208
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 3 beschädigt)
- Bemerkungen
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Die Meinungsverschiedenheit in der Frage der geschuldeten Gerechtigkeit betrifft wohl das (ius de non evocando). Eine Rolle spielen aber auch Geldzahlungen an die jeweiligen Unteramtsleute anlässlich der Regalienverleihung.
Der Erzkämmerer Albrecht [1470-1486], Markgraf von Brandenburg, stirbt schwerkrank noch während des Frankfurter Reichstags 1486 März 11.
Vgl. auch Nr. 1209.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum in opido regali Franckfordt am lesten tage des monats Februarii noch Christi unsers Hern geburt thusent vierhundert und ime sehs und achczigisten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Georg (Jorge), Graf von Henneberg, Deutschordenskomtur von Mergentheim, Doktor Hertnid vom Stein, Domdekan von Bamberg und apostolischer Protonotar, und Reinhard Schenk von Stedtlingen, Archidiakon von Fulda, bekunden, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda und Erzkanzler der römischen Kaiserin oder Königin, am vergangenen Samstag in Frankfurt [1486 Februar 25] (am nechsten vorgangen Sambstag das ist gewest der fuenffunczwenczigiste tagk des manats Februarii hie zu Franckfordt) vom römischen Kaiser [Friedrich III.] die Regalien empfangen hat. Es wird bekundet, dass der Abt den Ausstellern berichtet hat, dass ihn untere Amtsleute des Heiligen Römischen Reichs gebeten hätten, ihnen auf seinen Regalienempfang hin, wie es die goldene Bulle Kaiser Karls IV. vorschreibt, die ihnen geschuldete Gerechtigkeit zu geben, worauf er ihnen geantwortet hätte, dass er und sein Kloster hiervon befreit seien und er sich deshalb weigere. Daraufhin hätten sich die Amtsleute auf ihre Oberherren, die Kurfürsten, von denen sie ihre Ämter zu Lehen haben, berufen und darauf bestanden, dass der Abt den Kurfürsten seine Freiheiten vorbringen möchte und die Amtsleute anschließend von ihren Herren unterrichtet werden sollten. Erst dann wollten sie von ihm ablassen. Daraufhin ist der Abt von Fulda persönlich nach Frankfurt gekommen und den drei Kurfürsten - Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Ober- und Niederbayern und Erztruchsess des Heiligen Römischen Reichs, Ernst, Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen, Markgraf von Meißen und Erzmarschall des Heiligen Römischen Reiches, sowie Albrecht, Markgraf von Brandenburg, Erzkämmerer des Heiligen Römischen Reichs, Herzog von Stettin, von Pommern und der Kaschubei (Cassuben), Burggraf von Nürnberg und Fürst von Rügen - gegenüber getreten (anganngen) ist und hat die Bullen und Privilegien seines Klosters den Kurfürsten und ihren Unteramtsleuten gezeigt. Mit diesen Privilegien, die lange vor der Bulle Kaiser Karls IV. gewährt wurden, kann sich ein Fürst von seiner Verpflichtung, sich gemäß seiner Lehenverleihung in Rechtsangelegenheiten an die zuständige kaiserliche Gerichtsstelle zu wenden, entbinden. Es wird bekundet, dass der Abt den zwei Kurfürsten, dem Pfalzgraf Philipp und Herzog Ernst von Sachsen, die entsprechenden Punkte seiner Freiheit vorlesen ließ und daraufhin alle drei Kurfürsten gebeten hat zu verfügen, ihn von der gestellten Anforderung zu lösen. Nach einer Bedenkzeit hätten der Pfalzgraf und der Herzog von Sachsen erklärt, dass sie den Abt von Fulda und das Kloster nicht mehr wegen dieser Forderung beschweren möchten und davon auch ihre Unteramtsleute unterrichten würden. Es wird bekundet, dass Markgraf [Albrecht von Brandenburg] seinen Unteramtmann, [Philipp] von Weinsberg, zu sich gerufen und ihm mitgeteilt hat, dass er die Bullen und Privilegien nicht hören will, sondern dass es ihm genügt, darüber mündlich unterrichtet zu werden und dass er dem Abt von Fulda dessen Rechte nicht absprechen will. Der von Weinsberg soll wie die beiden anderen Kurfürsten verfahren. Daraufhin hat sich der Abt von Fulda bedankt, dass alle Anwesenden erschienen sind. Handlungs- und Ausstellungsort: Frankfurt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg, Graf zu Henneberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hertnid vom Stein
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard Schenk von Stedtlingen
- Kontext
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
- Bestand
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Laufzeit
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1486 Februar 28
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1486 Februar 28