Bestand

Gewerbeaufsichtsamt Lingen (Bestand)

Geschichte des Bestandsbildners: Gewerbeaufsichtsbehörden entstanden in Mittel- und Westeuropa im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts. Unter verschiedenen Bezeichnungen (Fabrik-, Arbeits-, Gewerbeinspektion) wurden in den einzelnen Staaten (Großbritannien 1833, Preußen 1839, Frankreich 1874, Österreich 1883) Behörden zur Aufsicht über die Durchführung staatlicher Gesetze, An- oder Verordnungen betr. den Schutz von Arbeitnehmern oder Angestellten zur Sicherung von Leben, Gesundheit und wirtschaftlicher Lage eingerichtet.
Maßgeblich für Deutschland sollte sich die preußische Gesetzgebung auswirken.
Durch Regulativ vom 9.11.1839 wurde die Kinderarbeit (für Kinder unter 9 Jahren) grundsätzlich verboten; die Höchstarbeitszeit Jugendlicher bis zu 16 Jahren auf 10 Stunden beschränkt; Nacht- Sonn- und Feiertagsarbeit für Jugendliche und weibliche Arbeitnehmer untersagt.
Das Gesetz vom 19.5.1853 ließ die Beschäftigung Jugendlicher erst von deren 12. Lebensjahr an zu und kündigte gleichzeitig die Bestallung von "Fabrikinspektoren" an; Maßnahmen, die in der "Allgemeinen Preußischen Gewerbeordnung" (1845) sowie in der Verordnung betr. die Errichtung von Gewerberäten (1849) durchgeführt wurden.
Da Versuche, Arbeitsschutzbestimmungen durch Kontrolle von "Selbstverwaltungsausschüssen" zu verwirklichen, scheiterten, wurden in den preußischen Provinzen Westfalen (ab 1874) und Hannover (ab 1878) Beamte als Fabrikinspektoren bzw. (ab 1878) Gewerberäte eingesetzt.
Gesetzliche Grundlage ihrer Tätigkeit bildete zunächst die "Gewerbeordnung zum Schutz der Arbeiter gegen Gefahren für Gesundheit und Leben" (1869).
Durch die "Lex Berlepsch-Lohmann" (1.6.1891) erfuhren die Komptenzen der Gewerbeaufsichtsverwaltung eine

Geschichte des Bestandsbildners: wesentliche Erweiterung. Außer den Fabriken unterstanden den Gewerbeaufsichtsämtern nunmehr auch die gewerblichen Betriebe.
Im Jahre 1894 wurde ihnen - in Zusammenarbeit mit den Dampfkessel-Überwachungs-Vereinen (heute Technische Überwachungs-Vereine) - die Abnahme, Genehmigung und technische Überwachung von Dampfkessel- und Dampffässeranlagen übertragen.
Konfektions- und Motorwerkstätten-Verordnung (1897), Kinderschutz-Gesetz (1903) und Hausarbeits-Gesetz (1911) brachten zusätzliche Aufgaben für die Gewerbeaufsichtsverwaltung.
Funktionen kriegswirtschaftlicher Art ergaben sich im 1. Weltkrieg: Einsatz, Versorgung und Kontrolle von Fremdarbeitern, Überwachung der Arbeitszeitbestimmungen, Mitsprache bei Lebensmittelzuteilungen für Schwer- und Schwerstarbeiter.
Die Folgezeit brachte für die Gewerbeaufsichtsverwaltung eine Vielzahl neuer Kompetenzen: 1918 erfolgte die Einführung des achtstündlichen Arbeitstages, 1920 wurde das Betriebsrätegesetz erlassen, 1921 bzw. 1925 erschienen die Gesetze über die Anstellung von Gewerbeärzten sowie über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten.
Im Jahre 1853 wurde der Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsichtsverwaltung bundeseinheitlich neu geregelt. Außer den ohnehin überwachungspflichtigen gewerblichen Anlagen unterstehen den Gewerbeaufsichtsämtern: Dampfkessel- und Dampffässeranlagen, Druckbehälter, Abfüllanlgen, Gasdruckanlagen, Aufzüge, Azetylenanlagen, Lagerung von Chemikalien und Brennstoffen, Röntgenanlagen, Anlagen zur Erzeugung bzw. Verwendung radioaktiver Strahlen.
Im Jahre 1894 wurden in der Provinz Hannover 7 Gewerbeinspektionen eingerichtet: Hannover, Nienburg, Hildesheim, Northeim, Osnabrück, Leer, Lüneburg: 1897 wurde die Inspektion Aurich nach Leer verlegt: weiter wurden zwei neue Inspektionen begründet: Lingen (1897) und Emden (1914).

Geschichte des Bestandsbildners: 1937 erfolgte eine Verminderungder Zahl der preußischen Gewerbeaufsichtsämter; gleichzeitig wurden deren Bezirke neu abgegrenzt. Die Gewerbeaufsichtsämter Lingen (zuständig für die Kreise Aschendorf-Hümmling, Grafschaft Bentheim, Lingen und Meppen) und Aurich wurden aufgelöst, ihre Zuständigkeitsbereiche unter die Ämter Emden (Regierungsbezirk Aurich sowie die Kreise Aschendorf-Hümmling und Meppen) und Osnabrück (Regierungsbezirk Osnabrück mit Ausnahme der o.g. Kreise) aufgeteilt.
Der Aufbau der niedersächsischen Gewerbeaufsicht ist dreistufig: Oberste Behörde ist der Sozialminister, Mittelbehörde der Regierungs- bzw. Verwaltungspräsident.

Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein

Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet

Bestandssignatur
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück, NLA OS, Rep 610 Lin

Kontext
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.1 Regionale Verwaltung >> 1.1.4 Preußische Zeit ab 1885 und niedersächsische Zeit >> 1.1.4.4 Handel, Gewerbe, Industrie, Gesundheitswesen

Bestandslaufzeit
1881-1937

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Letzte Aktualisierung
30.01.2023, 10:26 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1881-1937

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