Münze
Münze, Guldiner (Guldengroschen), Taler, 1544
Vorderseite: D G GEOR ET ALBERT MARCHION BRA ET S - Gegenüberstehende, geharnischte Hüftbilder der beiden Markgrafen, darüber Jahreszahl. Außen doppelter Perlkreis, dazwischen Schriftkreis.
Rückseite: SI DEVS PRO NOBIS QVIS CONTRA NOS - Vier zollernsche Wappenschilde, zwischen ihnen ein Kreuz, darauf ein Adlerschild aufliegend. Außen doppelter Perlkreis, dazwischen Schriftkreis.
Erläuterungen: Die Brüder Kasimir und Georg hatten 1515 ihren Vater Friedrich V. abgesetzt, wobei sie die rasant steigende Staatsverschuldung als Argument heranzogen. Kasimir bekam Ansbach und verwaltete Bayreuth für seinen Bruder, der sich die meiste Zeit in der Nähe des Königs aufhielt und versuchte seine Ansprüche in Schlesien zu behaupten. Nach dem Tod Kasimirs 1527 verwaltete Georg das Markgraftum Bayreuth für den unmündigen Sohn Kasimirs, Albrecht Alcibiades. So wurde unter Georg auch die einheitliche Münzpolitik für beide Territorien, die schon Kasimir praktiziert hatte, weitergeführt. Während der Vormundschaftsregierung ließ Georg in Schwabach ab 1536 Guldiner, später Taler genannt, prägen. Diese trugen die Bilder beider Herrscher und nannten diese auch in der Umschrift. Als Großsilbermünze galt für die Ausprägung die Reichsmünzordnung, die für die großen Nominale einen reichsweiten Umlauf ermöglichen sollte. Allerdings hatte erst die Reichsmünzordung von 1551 entsprechenden Erfolg.
Authentizität: Original
- Original title
-
Guldiner, auch Taler genannt, der Markgrafen Georg und Albrecht von Brandenburg-Ansbach bzw. -Bayreuth/Kulmbach
- Alternative title
-
Guldiner (Guldengroschen), Taler, 1544 Fürstentum Ansbach Georg, Brandenburg-Ansbach, Markgraf; Albrecht Alcibiades, Brandenburg-Kulmbach, Markgraf
- Location
-
Staatliche Münzsammlung München
- Inventory number
-
aa3034
- Measurements
-
Durchmesser: 40,2 mm Gewicht: 28,99 g Stempelstellung: 12 h
- Material/Technique
-
Silber; geprägt
- Related object and literature
-
Standardzitierwerk: Fr. von Schrötter, Brandenburg-Fränkisches Münzwesen T1. Das Münzwesen der hohenzollernschen Burggrafen von Nürnberg und der Markgrafen von Brandenburg in Franken 1330 - 1515. Halle 1927. Seite/Nr.: 730 v. Schrötter Seite/Nr.: 730
- Classification
-
Taler (Spezialklassifikation: Nominalangabe)
Guldiner (Guldengroschen) (Spezialklassifikation: Nominalangabe)
Original (Spezialklassifikation: Authentizität)
- Subject (what)
-
Wappen
Markgraf
- Event
-
Auftrag
- Event
-
Herstellung
- (who)
-
Fürstentum Ansbach (Münzstand)
- (where)
-
Schwabach (Münzstätte)
- (when)
-
1544
- Delivered via
- Last update
-
09.08.2024, 9:29 AM CEST
Data provider
Staatliche Münzsammlung München. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Münze
Associated
- Georg, Brandenburg-Ansbach, Markgraf (Münzherr)
- Albrecht Alcibiades, Brandenburg-Kulmbach, Markgraf (Münzherr)
- Fürstentum Ansbach (Münzstand)
Time of origin
- 1544
Other Objects (12)
![Bey sämtlichen Aemtern dieses Hoch-Löbl. Fürstenthums, hat man sich gehorsamlich zu erinnern, was wegen der- von denen disseitigen Unterthanen zum Verkauff führenden Getraydt-Früchte, ratione der Verzollung, von einer zur andern Zeit ... gemässentlich verordnet worden, [et]c. ... : [Onolzbach, den 13. Aprilis, 1730.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4f9c5f2c-85a2-4bd0-aa14-fd19d87fced2/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey sämtlichen Aemtern dieses Hoch-Löbl. Fürstenthums, hat man sich gehorsamlich zu erinnern, was wegen der- von denen disseitigen Unterthanen zum Verkauff führenden Getraydt-Früchte, ratione der Verzollung, von einer zur andern Zeit ... gemässentlich verordnet worden, [et]c. ... : [Onolzbach, den 13. Aprilis, 1730.]
![Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/45dd60ee-6a4d-47b3-8e39-841c32e9f4f2/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]
![Denen auf Rechnung sitzenden Hoch-Fürstl. Beamten, ist zwar zu alljährlicher Fertig- und Uberreichung derer Amts-Rechnungen, ein ganzes Jahr pro Termino finali, vermög der hierunter gestellten verschiedenen Verordnungen, und deß ... Decrets vom 27. May 1723. anberaumet worden, dabey es aber niemahlen die Meynung gehabt, daß ... mit Einsendung der Rechnungen, nachgewartet werden solle, ... Als geschiehet hiemit die befehlende Erinnerung, daß ... die Beförderung seines jährlichen Rechnungs-Wercks, ... sich sorgfältig angelegen seyn lassen möge : [Onolzbach, den 14. August. Anno 1725]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cc3456ab-bf74-44bf-a9db-5a1357909d92/full/!306,450/0/default.jpg)
Denen auf Rechnung sitzenden Hoch-Fürstl. Beamten, ist zwar zu alljährlicher Fertig- und Uberreichung derer Amts-Rechnungen, ein ganzes Jahr pro Termino finali, vermög der hierunter gestellten verschiedenen Verordnungen, und deß ... Decrets vom 27. May 1723. anberaumet worden, dabey es aber niemahlen die Meynung gehabt, daß ... mit Einsendung der Rechnungen, nachgewartet werden solle, ... Als geschiehet hiemit die befehlende Erinnerung, daß ... die Beförderung seines jährlichen Rechnungs-Wercks, ... sich sorgfältig angelegen seyn lassen möge : [Onolzbach, den 14. August. Anno 1725]
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![Es ist von der dahieigen Waysen-Hauß-Inspection dieser Tagen die beschwehrende Anzeige beschehen, was massen bißanhero etwelche Vatter- und Mutter-lose Waysen sich dortselbst befunden, denen jezuweilen durch Gutmüthige Vermächtnüsse, oder Geschencke von ihren Pathen und andern Freunden, etwas zugefallen ... ein solches aber Selben von ihren eigenen Befreunden ... wiederum übel anmaßlich entzogen worden seye : [Signatum Onolzbach, den 4. April. Anno 1726]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d863a8fe-c139-4038-80a4-617c6104ca84/full/!306,450/0/default.jpg)