Abschnitt
Wir Bürgermeistere / Sampt-Raht / und Stände der Stadt Hildesheim / geben unsern Bürgern / Bürgerinnen / Bürgers-Kindern ... hiemit zu vernehmen...
- Bibliographic citation
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E. E. Sampt-Rahts Der Stadt Hildesheim Erneuerte Sanctio Und Ordnunge, Betreffend Sowol den einige Jahre her von neuen eingerissenen schändlichen Hoffahrt und Übermuth, als auch die vielen bey Freuden- und Trauer-Fällen bißher verspührte Excessen und Mißbräuche
- Published
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1705 -
- Last update
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26.05.2025, 3:48 PM CEST
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Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
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Time of origin
- 1705 -
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Wir Bürgermeistere und Raht der Stadt Hildesheim/ fügen manniglich/ und insonderheit den Advocaten und Procuratoren ... hiemit zu wissen: Daß wir ... vernehmen müssen/ was gestalt bey dem gerichtlichen Process allerhand Mißbräuche und Unordnungen ... eingeschlichen ... : So geschehen auff unserm Raht-Hause den 8. Maii, Anno 1696.
![Wir Bürgermeistere und Rath der Stadt Lüneburg fügen hiemit allen und jeden unsern Bürgern und Angehörigen zu wissen , waßgestalt wir bißhero verschiedentlich vernehmen müsssen, daß unsere Bürger und Angehörige, denen vorhin ergangenen Verordnungen zu wieder bey unzünfftigen Meistern, Pfuschern und Nahrungs-Stöhrern allerhand Arbeit verfertigen lassen : [Lüneburg, den 4ten Julii 1752.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/58a22edf-ba1f-494d-8a96-3fc7687aafb4/full/!306,450/0/default.jpg)