Serie

. Abtei, Prior und Konvent des Klosters Arnstein gegen Eingesessene von Winden und Weinähr, kurfürstlich trierische Regierung zu Ehrenbreitstein

Quad. 6, 7, 8, 9: Zeugenaussagen über von den Beklagten begangene widerrechtliche Handlungen
Laufzeit: 1764-1785
Bemerkungen: Hessisches Hauptstaatsarchiv, Abt. 11: III b 62 VI, III c 1 XI-XII, XIV-IV (RKG-Akten),III b 63,| III c 1 XI-XVIII (andere diesbezügliche Akten und Schriftstücke)

Quad. 10: Kurtrierischer Bescheid (14.1.1764) an die beklagten Dörfer

Quad. 11: Kurtrierischer Befehl (14.1.1764) an die beiden Dörfer

Quad. 19: RKG-Urteil (24.4.1752)

Quad. 20: RKG-Urteil (23.12.1754)

Quad. 36: Weinährisches Schöffenweistum (1655)

Quad. 38: Vergleich (1756) zwischen Arnstein und Trier

Quad. 44: RKG-Urteile (15.11.1737/15.6.1736)

Anspruch an Winden und Weinähr auf Anerkennung der arnsteinischen landesherrlichen Rechte, auf Gehorsamsleistung gegen das Kloster, auf Absetzung der selbsternannten dörflichen Beamten und Wiedereinsetzung der klösterlichen, auf Duldung der Steuererhebung, auf Anerkennung der Gerichtsrechte des Klosters, auf Kassation des an Trier gerichteten Rekurses, auf Ersatz aller Schäden und Kosten; Anspruch an Kurtrier auf Verzicht auf gerichtliche Untersuchungen in Sachen, die nur das Kloster und die Dörfer Winden und Weinähr angehen

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:10 MESZ

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