Serie

. Gisbert Bernhard Vogt von Elspe, Westhemmerde gegen nassau-dillenburgische Justizkanzlei, Gemeinde Dorchheim

Quad. 4, 5, 28-30: Verträge (1642, 1649, 1662), zahlreiche vorinstanzliche Urteile (1742-1758)
Laufzeit: 1642, 1759-1762

Anspruch darauf, den Kläger in seiner ausschließlichen Nachhutgerechtigkeit an der im Eigentum des Klägers stehenden 'Mühlbacher Weide' und an einem Stück Dorchheimer Ackerland nicht zu stören, die z.T. in der Mühlbacher, z.T. in der Dorchheimer Gemarkung liegen und an denen der Kläger auf Grund eines Abtretungsvertrages aus dem Jahre 1642 mit der Gemeinde Mühlbach für die Mühlbacher Weide nach der Heuernte, auf Grund eines Vertrages mit der Gemeinde Dorchheim aus dem Jahre 1649 für das Ackerland gegen die Gewährung der Aufnahme der Gemeindemitglieder und des Gemeindeviehs in das Haus Waldmannshausen in Kriegszeiten die Nachhutgerechtigkeit innehatte, die aber von der bekl. Gemeinde nicht mehr anerkannt worden war, weshalb es durch Dorchheim zur Pfändung von Vieh gekommen war, Anspruch gegen die bekl. Justizkanzlei, die vorinstanzlichen, die Rechte des Klägers negierenden Urteile aufzuheben, wogegen die Beklagten einwenden, dass das fragliche Gebiet vollständig in der Dorchheimer Gemarkung liegt und die Nachhutgerechtigkeit nie an den Kläger abgetreten worden war, somit die bekl. Gemeinde für den in ihrer Gemarkung liegenden Grund die ausschließliche Hütegerechtigkeit hat, die Sache vorinstanzlich längst rechtskräftig entschieden ist und zudem die Klage vor dem RKG, da die Beklagte eine mittelbare Gemeinde ist, unzulässig ist

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:07 MESZ

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