Kapitel
V. Ist aber nicht im Artickel von der Person Christi, seiter der ubergebenen Augspurgischen Confession, gar ein andere Lehr von den Evangessichen, oder genandten Lutherischen, geführet und geglaubet worden? als man gelehret und geglaubet hat, zu der Zeit, da die Confession zu Augspurg ubergeben ward?
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Hoë von Hoënegg, Matthias. - Nohtwendige Vertheidigung, Des heiligen Römischen Reichs Evangelischer Chur-Fürsten und Stände AugApffels : Nemlich der wahren, reinen, ungeänderten, Käyser Carln dem fünfften Höchstlöblichster Gedächtniß, Anno 1530. ubergebenen Augspurgischen Confession und des auff dieselbe gerichteten hochverpoenten ReligionFrieds. Mit gründtlicher Ausführung, Daß weder Höchst, Hoch, und Wolermelte Chur-Fürsten, und Stände, noch deroselben trewe Theologen in einem einigen Articul von gedachter wahrer Augspurgischen Confession abgewichen ...
- Erschienen
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1629
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2025, 15:05 MESZ
Datenpartner
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1629
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